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Reisekosten bei Nutzung eines fremden Pkw?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 1. April 2017

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Leasing Gebühren absetzen: Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Nutzt Unternehmer U für gelegentliche betriebliche Fahrten einen fremden Pkw bspw. seines Vaters, kann er diese Fahrten und die damit entstehenden Reisekosten mittels Reisekostenabrechnung abrechnen.

 Dabei muss U darauf achten, das die betriebliche Nutzung des fremden Pkw nicht über 50% liegt. Weiterhin muss aus der Reisekostenabrechnung der betriebliche Zusammenhang der Fahrt klar ersichtlich sein. Eine pauschale Aussage bspw. gefahrene 420 km ist in diesem Fall nicht ausreichend. Sind die Voraussetzung erfüllt, kann der Unternehmer pro betrieblich gefahrenen Kilometer 0,30 EUR als Betriebsausgabe ansetzen. Laden Sie unsere Reisekostenvorlage!

Quelle: Stb Hüther


Bildnachweise: © razihusin/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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