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Rettet eine Ansparabschreibung das Kindergeld

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Der Bezug von Kindergeld ist bei volljährigen Kindern die sich noch in der Ausbildung befinden, von der Einhaltung der Einkommensgrenze abhängig. Das gleiche gilt auch für selbständig tätige Kinder.

 Die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit unterliegen für den Kindergeldbezug ebenfalls der Einkommensgrenze. Im vorliegenden Fall hatte ein selbständig tätiges Kind mittels der Ansparabschreibung seinen Gewinn und damit die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit unter die Einkommensgrenze gesenkt. Die Familienkasse addierte den Betrag der Ansparabschreibung dem Einkommen hinzu und verweigerte durch Überschreitung der Einkommensgrenze die weitere Zahlung von Kindergeld. Der BFH hat der Ansicht der Familienkasse mit seinem Urteil Az. III R 8/06 vom 28.05.2009 widersprochen. In der Urteilsbegründung stellte der BFH fest, dass es sich bei einer Ansparabschreibung um eine Rücklage für spätere Investitionen und nicht um eine Sonderabschreibung handelt.

Tipp

Der verhandelte Fall stammt aus dem Jahr 2006. Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 ist an die Stelle der Ansparabschreibung der Investitionsabzugsbetrag getreten. Im Gegensatz zur Ansparabschreibung muss eine nicht getätigte Investition für die ein Investitionsabzug gebildet wurde, im Jahr der Bildung aufgelöst werden. Das Kind würde dann nachträglich die Einkommensgrenze überschreiten und der Kindergeldbezug damit aufgehoben werden.

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Quelle: Steuertipps aktuell Ausgabe September 2009


Bildnachweise: © katyspichal/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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