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Sachspenden: Finanzamt zwingt Unternehmer zur Spekulation

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Unternehmer müssen auch auf Sachspenden, wie z. B. Lebensmittel, die kurz vor dem Haltbarkeitsdatum liegen, Umsatzsteuer zahlen. Die Frage die sich dabei stellt ist jedoch, welche Bemessungsgrundlage genommen wird, sprich auf Basis von welcher Zahl, wird die Umsatzsteuer berechnet. Eine neue Verfügung zwingt Unternehmer jetzt zur Spekulation. Hannover, 08. Juli 2016 – Bisher war es so geregelt, dass Unternehmer den ursprünglichen Einkaufspreis bzw. die Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer nehmen konnten. Doch die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hat Ende vergangenen Jahres eine Verfügung erlassen, nachdem die Bemessungsgrundlage anders berechnet werden soll.

Ab sofort sind nicht mehr Anschaffungskosten und ursprünglicher Einkaufspreis ausschlaggebend, sondern der fiktive Einkaufspreis zum Zeitpunkt der Spende. Das betrifft auch Waren und Gegenstände, die vom Unternehmen selbst hergestellt wurden. Für den Unternehmer bedeutet das natürlich ein Verlustgeschäft, da die Herstellungskosten in der Regel ja unter dem Verkaufspreis liegt.

Wer bestimmt fiktiven Einkaufspreis?

Im Zusammenhang damit hat das Magazin des Gründerlexikons eine Reihe von interessanten Fragen gestellt: Wie wird der fiktive Einkaufspreis berechnet? Kann er diesen selbst festlegen? Muss er sich Kostenvoranschläge geben lassen? Wie soll er bei einer zukünftigen Steuerprüfung nachweisen, was damals der fiktive Einkaufspreis war? All diese Fragen sind bis heute unbeantwortet. Fest steht, dass das für den Unternehmer auf jeden Fall noch mehr Aufwand bedeutet.

Finanzamt zwingt zur Spekulation

Das Gründerlexikon kommt zu einem weiteren Schluss: Unternehmer haben jetzt keine feste Grundlage mehr, auf denen sie ihre Berechnungen durchführen können. Sie sind quasi gezwungen, über die zukünftigen Preise zu spekulieren. Steigt der Einkaufspreis in der Zukunft, muss der Unternehmer im Nachhinein noch Umsatzsteuer nachzahlen – obwohl er sowieso nichts von der Sachspende hat (finanziell). Es ist also Unternehmen gar nicht zu verdenken, dass sie Nahrungsmittel eher vernichten, als Bedürftigen zu spenden – zu viele Hürden werden bei Sachspenden in den Weg gelegt.

Bildnachweise: © arborpulchra/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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