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Scheinselbstständigkeit: IT-Selbstständige haben an strengeren Regeln zu knabbern

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Der Software-Gigant SAP führt strenge Regeln für IT-Freelancer ein, um sicherzustellen, dass die Richtlinien zur Scheinselbstständigkeit eingehalten werden. Doch dies gefährdet nun viele IT-Selbstständige und ihre Arbeit. 

München, 17. März 2014 – Spätestens seit die Scheinselbständigkeit Teil des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist, ist ihr unrechtmäßiger Charakter klar. Immer mehr Unternehmen fürchten die negativen Folgen, die durch die Aufdeckung der Beschäftigung von Scheinselbstständigen auf sie zukämen – und ziehen entsprechende Konsequenzen. So auch jüngst das Softwareunternehmen SAP, das für seine IT-Freelancer eine neue „External Workforce Policy“ einführte, die ab 1. März 2014 Gültigkeit erlangte und für die teilweise langjährigen, freien Mitarbeiter alles auf den Kopf stellt.

Die Änderungen bei SAP

Im Hause SAP gibt es weitreichende Änderungen, durch die ein etwaiges Fehlverhalten mit sofortiger Wirkung abgestellt werden kann. Zunächst erhalten alle IT-Freelancer bis zum Ende des Monats ihre Kündigung. Einzel- und Direktverträge zwischen Freelancern und dem Unternehmen SAP wird es in Zukunft nicht mehr geben. Stattdessen müssen sich die Freelancer neu bewerben und für eine zwischengeschaltete Agentur arbeiten. Diese wird wiederum verpflichtet, sicherzustellen, dass keine Scheinselbstständigen beschäftigt werden. Pro Jahr darf jeder Selbstständige in Zukunft nur noch für maximal 120 Tage an SAP-Projekten beteiligt sein. Somit kann er auch höchstens ein Drittel seines Gesamtumsatzes mit SAP tätigen, wodurch ein weiteres der Merkmale für die Scheinselbstständigkeit ausgemerzt wäre. Zudem gibt es seitens SAP die Anweisung, dass eine Eingliederung der Freelancer in die Arbeitsorganisation des Unternehmens nicht in Frage käme. Auch eine Weisungsgebundenheit, beispielsweise gegenüber einem SAP-Projektleiter, dürfe nicht vorkommen.

Probleme für die IT-Selbstständigen

Durch die Änderungen ergeben sich für die externen Mitarbeiter verschiedene Problemstellungen:

  • Durch die zwischengeschaltete Agentur sinkt das Honorar der Mitarbeiter oder der Kunde, in diesem Falle SAP, müsste mehr für den Freelancer bezahlen.
  • Der bürokratische Aufwand steigt, wenn es darum geht, Verträge neu auszuhandeln oder abzuändern.
  • IT-Projekte dauern in der Regel länger als vier Monate. Durch die Begrenzung auf maximal 120 Tage pro Jahr muss zwangsläufig während laufenden Projekten ein Personalwechsel stattfinden, durch den Know-how verloren geht – der Erfolg des Projekts hängt am seidenen Faden.
  • Die Zusammenarbeit in Projekten wird durch die mangelnde Eingliederung in die restliche Arbeitsorganisation erschwert.

VGSD kritisiert Vorgehensweise

Grundsätzlich sind die gesetzlichen Regelungen zur Scheinselbstständigkeit als positiv anzusehen, da sie sicherstellen sollen, dass Selbstständige eine ausreichende Sozialversicherung erhalten. Am Beispiel SAP sieht man jedoch deutlich, wie sich die gesetzlichen Vorgaben – werden sie denn besonders streng ausgelegt – auch gegen Selbstständige richten können. Sollte dieses Beispiel Schule machen, dürfen sich viele Freiberufler warm anziehen. Aktuell sind nur IT-Selbstständige betroffen, doch könnte die Problematik zukünftig auch andere Berufe und Branchen treffen. Der Verband der Gründer und Selbstständigen e.V. (VGSD) kritisiert, dass die Regierung durch die eher schwammig formulierten Rahmenbedingungen für Rechtsunsicherheit sorgt. Da die betreffenden Unternehmen sich nicht ganz sicher sein können, ab wann eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, ergreifen sie lieber zu harte Maßnahmen als zu nachlässige – und treffen damit viele Freiberufler bis ins Mark. Der VGSD fordert klare Rahmenbedingungen, die auf beiden Seiten für Rechtssicherheit sorgen.


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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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