Zum 01.04.2010 gelten neue Regeln für den Umgang mit Verbraucherdaten und den Auskunftsanspruch gegenüber Banken und Auskunfteien. Künftig kann jeder wissen, womit eine Bank rechnet, wenn sie Kredit gibt.
Auch wenn viele Verbraucher es nicht kennen, ist das so genannte Scoring mittlerweile weit verbreitet.
Das Problem: Scoring-Daten sind häufig lückenhaft oder falsch, die Auskünfte dazu unklar. Das belegt eine Studie, die im vergangenen Jahr im Auftrag das Bundesverbraucherschutzministerium in Auftrag gegeben hatte.
Daten häufig falsch und unvollständig
Mittels Anfragen von Verbrauchern bei Auskunfteien haben die Forscher für die Jahre 2008 und 2009 ermittelt, in welchem Umfang Daten dort fehlerhaft gespeichert sind. Ihr Bericht belegte, dass bei den in die Studie einbezogenen Auskunfteien Verbraucherdaten von bis zu 45 Prozent nicht zutreffend sind.
Teils waren die Daten falsch oder veraltet, teils verfügte die Auskunftei nur über solche Daten, die die Testperson selbst angegeben hat. Auch Namensverwechselungen kamen vor. Mitunter wurden tatsächlich getilgte Darlehen als offen ausgewiesen.
„Der aus den gespeicherten Daten errechnete Scorewert kann sich auf die Höhe der Kreditzinsen auswirken und entscheidet darüber, ob jemand als kreditwürdig eingestuft wird. Deshalb ist es wichtig, dass die gespeicherten Daten auch korrekt sind. Sollten die gespeicherten Daten fehlerhaft sein, sind die Auskunfteien verpflichtet, dies zu korrigieren“, sagte Bundesverbraucherministerin Aigner.
Informationsanspruch gesetzlich geregelt
Das Verbraucherministerium stellte fest, dass die Fehlerquoten der gesammelten Daten viel zu hoch ist. Die den Verbraucherinnen und Verbrauchern erteilten Selbstauskünfte sind oft völlig unbrauchbar.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Deutsche Bundestag im vergangenen Jahr ein Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Es erhöht deutlich die Transparenz des Scoring und des Zustandekommens der gespeicherten Daten.
Klarheit über die eigenen Daten
Nun haben Betroffene gegenüber Banken und Auskunfteien einen detaillierten Auskunftsanspruch.
Einmal jährlich können kostenlos folgende Auskünfte eingeholt werden:
- welche Scorewerte sind an wen übermittelt worden,
- wie lautet mein aktueller Scorewert,
- welche Datenarten wurden für das berechnete Ergebnis genutzt,
- wie ist mein Scorewert zu Stande gekommen,
- welche Bedeutung hat mein Scorewert.
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner begrüßte die Gesetzesänderung als „erhebliche Verbesserung der Verbraucherrechte im Wirtschaftsleben“.
Quelle: Bundesregierung
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