Verbraucher haben seit dem 01.04.2010 das Recht, einmal jährlich eine kostenlose Eigenauskunft von der Schufa zu erhalten.
Darin enthalten sind Daten zu Wohnort, Anschrift, Geburtsdatum, früheren Anschriften, anerkannten offenen Forderungen, wie Ratenkrediten, und allen Institutionen und Unternehmen, die Daten über den Verbraucher an die Schufa übermittelt haben.
Verbraucher sollten diese kostenfreie Auskunft einmal jährlich abrufen. Denn oft genug sind bei der Schufa falsche Daten gespeichert, die dann die Absage für die neue Wohnung oder unnötig hohe Zinsen für künftige Ratenkredite verursachen. Eine Überprüfung und die schnellstmögliche Veranlassung der Änderung falscher Daten sind deshalb unerlässlich.
Auskunft an Dritte
Ebenfalls vergibt die Schufa weiterhin Auskünfte an Dritte, wie Versandhäuser, Kreditgeber und Co. Sie kostet aber künftig nicht mehr 7,80 Euro, sondern 18,50 Euro. Sie besteht aus zwei Teilen, zum einen die für den Dritten interessanten Informationen, zum anderen die für den Verbraucher wichtigen Infos. Die Kontonummern sind allerdings geschwärzt und die Auskunft wird auf fälschungssicherem Papier gedruckt.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.