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Selbstständig in der Gastronomie

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Die Anziehungskraft der Gastronomie ist ungebrochen, mit rund 60.000 neuen Gewerbeanmeldungen jährlich. Wer sich erfolgreich selbstständig machen will, sollte sich gründlich vorbereiten und auf jeden Fall ein tragfähiges Geschäftskonzept haben.

Denn so verführerisch der Gedanke an ein eigenes Restaurant sein mag, so viele Stolperfallen warten auf den Unternehmer.

Die Gastronomie in Fakten und Zahlen

Kaum eine andere Branche ist so wettbewerbsintensiv wie die Gastronomie und gerade hierin liegen die Risiken.

  • Werden Standort und Angebot nicht sehr sorgfältig ausgewählt, kann das Restaurant untergehen – einfach deshalb, weil es im Umkreis schon so viele andere gastronomische Einrichtungen gibt.
  • Bis ein Restaurant komplett eingerichtet ist, fließen hohe Summen. Bis zu einer halben Million Euro können veranschlagt werden. Auch wenn dies natürlich nicht alles aus der eigenen Tasche bezahlt wird – die finanzielle Belastung ist hoch.
  • Auf den Geschäftsinhaber warten lange Arbeitstage und sozialfeindliche Arbeitszeiten. Etwa 70 Stunden arbeitet ein Gastronom pro Woche, insbesondere auch dann, wenn der Rest der Welt frei hat, nämlich an Wochenenden, Feiertagen und zur Urlaubszeit.
  • Etwa 10% der Neugründungen in der Gastronomie scheitern, rund 25% der gastronomischen Einrichtungen wechseln pro Jahr den Inhaber.

Die Gastronomie ist dennoch eine Wachstumsbranche, einzelne Segmente wie Systemgastronomie, Lieferdienste oder Take-Away-Services boomen immer mehr.

Vom Schnellimbiss bis zur Systemgastronomie

Die Existenzgründung in der Gastronomie kann auf viele verschiedene Arten erfolgen. Welche der Möglichkeiten man nutzt, ist von verschiedenen Grundvoraussetzungen abhängig. Entscheidend ist zum Beispiel das Eigenkapital, bedacht werden muss auch, dass die Gastronomie als erlaubnispflichtiges Gewerbe nicht nur der Gewerbeordnung, sondern auch dem Gaststättengesetz und der Verordnung über den Betrieb von Gaststätten unterliegt. Der Betrieb ist erst nach der Erteilung einer entsprechenden Konzession erlaubt. Um diese zu erhalten, muss die fachliche und persönliche Eignung und die der Betriebsräume nachgewiesen werden. Möchte man dies umgehen, besteht die Möglichkeit konzessionsfrei zu gründen. Dies ist der Fall, wenn man als Mietkoch arbeitet, einen Party-Service oder Pizza-Heimservice betreibt oder Speisen und Getränke ausschließlich an einem Stand verkauft, an dem keine Möglichkeit zum Verzehr besteht.

Ein aufstrebendes Segment ist die Systemgastronomie. Wer sich als Franchisepartner selbstständig macht, erhält vielfältige Unterstützung in allen Bereichen der Existenzgründung. Die Auswahl des Franchise-Unternehmens muss jedoch sehr sorgfältig vorgenommen werden. Man sollte 100%-ig hinter dem vertriebenen Konzept stehen, denn die Gestaltungsmöglichkeiten sind begrenzt.

Gesetzliche Verordnungen in der Gastronomie

Wo viele Gesetze und Vorschriften wirken, sind Stolperfallen quasi vorprogrammiert. Im Gastgewerbe gilt dies insbesondere, dabei gibt es Landes- und Bundesverordnungen. Wer ein Restaurant eröffnen will, sollte sich vorab unter anderem mit folgenden Gesetzen gründlich befassen:

  • Richtlinie über den Bau und den Betrieb von Gaststätten
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Getränkeschankanlagenverordnung
  • Mineral- und Tafelwasserverordnung
  • Eichordnung
  • Preisangabenverordnung

Wer hier nicht gründlich vorarbeitet und die Verordnungen nicht einhält, kann große Probleme bekommen, die sogar zur Stilllegung des Restaurants führen können.

Als Existenzgründer in der Gastronomie sollte man sich – wie in allen anderen Branchen auch – gut vorbereiten. Sinnvoll sind vor allem in der Gastronomie spezifische Gründungsberatungen, die zum Teil von staatlicher Seite gefördert werden.


Bildnachweise: © Alexander Raths/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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