Die selbständige Nutzbarkeit ist im Wesentlichen ein Abgrenzungskriterium gemäß § 6 Abs. 2a EStG bei den Geringwertigen Wirtschaftsgütern (Anschaffungskosten bis 410 Euro). Zum Thema GWG lesen Sie folgenden Wiki-Eintrag. Falls ein Wirtschaftsgut diese Eigenschaft nicht besitzt, ist es nicht als GWG zu behandeln und muss ggfs. über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (siehe amtliche AfA-Tablle) abgeschrieben werden.
Selbstständige Bewertung
Hingegen ist jedes Wirtschaftsgut, welches einer selbständigen Bewertung fähig ist, also einzeln veräußerbar ist, als eigenes Wirtschaftsgut abzuschreiben. Im Beispiel einer Wechselobjektivkamera ist ein nachträglich gekauftes Objektiv also ein selbstständiges Wirtschaftsgut.
Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Sie studierte Germanistik, Philosophie und Englische Literaturwissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Versicherungen und Steuerrecht.