Beim Thema bezahlte Freistellung von Mitarbeitern kommt es immer wieder zu Diskussionen zwischen Mitarbeiter, Unternehmen und Betriebsrat. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, hier die wichtigsten Situationen, in denen ein Betrieb einen Mitarbeiter freistellen muss.
Persönliche Gründe
Unter Umständen muss ein Unternehmen einen Mitarbeiter wegen eines Arztbesuches freistellen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die ärztliche Untersuchung außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist. Auch vom Gesetzgeber vorgeschriebene ärztliche Untersuchungen sind ein Grund für eine Freistellung. Seltene oder außergewöhnliche familiäre Ereignisse, wie beispielsweise die Hochzeit eines Kindes, eine silberne Hochzeit oder die eigene Hochzeit des Arbeitnehmers, berechtigen ebenfalls zu einer bezahlten Freistellung.
Erkrankt ein Kind des Mitarbeiters akut und muss es deshalb von ihm gepflegt werden, so hat er Anspruch auf eine Freistellung. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Krankheit unvorhergesehen eingetreten ist und die Pflege durch den Mitarbeiter erfordert. Die Notwendigkeit der Betreuung muss durch den Mitarbeiter durch ein Attest nachgewiesen werden. Es besteht ein Anspruch für eine Freistellung von maximal 10 Tagen. Selbiges gilt im Prinzip auch für Erkrankungen naher Angehöriger, wobei hier noch nachgewiesen werden muss, dass kurzfristig keine andere Pflegeperson gefunden werden kann.
Beim Tod eines Angehörigen gibt es keine festgelegten Vorgaben. Das Unternehmen sollte in so einem Fall aber Fingerspitzengefühl an den Tag legen.
Betriebliche und berufliche Gründe
Für den Besuch von während der Arbeitszeit stattfindenden Betriebsfeiern müssen Arbeitnehmer freigestellt werden. Selbiges gilt für Betriebsversammlungen. Führt ein Mitarbeiter Tätigkeiten als Betriebsrat aus, so ist er für diese ebenfalls freizustellen. Berufsschulunterricht bei Auszubildenden, sowie Prüfungen und anderweitige Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb des Unternehmens stattfinden, sind Gründe, wegen derer ein Mitarbeiter freizustellen ist.
Sonstiges
Wahlhelfer bei öffentlichen Wahlen, amtlich bestellte Vormunde, Kandidaturen für die Wahl in ein Parlament und die Stellensuche bei gekündigten Mitarbeitern sind Gründe, für die der Arbeitnehmer freigestellt werden muss. Mitarbeiterinnen, die stillen, können für die Stillzeit eine Freistellung verlangen. Eine Vorladung zur Musterung ist ebenfalls Grund für eine Freistellung. Tritt ein Mitarbeiter als Zeuge in einem Prozess auf, der von öffentlichem Interesse ist, muss ihm Freistellung gewährt werden.
Quelle: https://www.personal-wissen.de
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