Gerade Unternehmen, die sich noch nicht intensiv mit dem Thema Ausbildung beschäftigt haben, stehen bei der Einstellung eines Auszubildende oft vor der Frage, welche Vergütung sie diesem zahlen müssen. Hierbei sollte zunächst das Tarifwerk überprüft werden.
Sind tarifliche Vereinbarungen vorhanden, sollte man sich an diese halten, sofern sie auf den eigenen Betrieb anwendbar sind. Sollten keine Tarifverträge auf den Betrieb angewendet werden können, darf die Ausbildungsvergütung regelmäßig nicht mehr als 20 Prozent unter den tariflichen Vergütungen liegen.
Als Grundsatz gilt hierbei, dass die Vergütung für die Auszubildenden so hoch sein muss, dass diese damit den Lebensunterhalt bestreiten können und eine Mindestvergütung für ihre Tätigkeiten erhalten. Eine genaue Grenze gibt es allerdings nicht. Dies hängt immer vom Einzelfall ab.
Zu beachten ist in Bezug auf die Ausbildungsvergütung außerdem, dass diese mindestens jährlich erhöht werden muss.
Hilfe vom Staat
In einigen Fällen erhalten Unternehmer aber auch Unterstützung für die Ausbildung in finanzieller Form. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Auszubildende aus einem Betrieb übernommen wurde, der in die Insolvenz gegangen ist. Damit der Azubi seine Ausbildung bei einem anderen Betrieb abschließen kann, kann eine Förderung von bis zu 6.000 Euro möglich werden.
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Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.