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So nutzen Sie Elster für Ihre Steuererklärung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Das Elster Programm steht als Kürzel für die elektronische Steuererklärung. Es wird mittlerweile immer häufiger genutzt, um die eigene Steuererklärung via Internet an das Finanzamt zu übertragen. Mit Hilfe des zugehörigen Programms Elster Formular können Sie zudem die komplette Steuererklärung am PC ausfüllen und an das Finanzamt übermitteln. Die Software kann kostenfrei aus dem Internet heruntergeladen werden.

Die Software Elsterformular installiert sich selbstständig, lediglich Bestätigungen zu bestimmten Installationsschritten werden vom PC noch gefordert. Danach kann die Steuererklärung problemlos ausgefüllt werden. Allerdings sollten Sie beachten, dass es sich bei der Software Elster Formular nur um eine Ausfüllhilfe handelt. Eine beratende Funktion ist hierbei nicht integriert, weshalb sich die Software nur für diejenigen lohnt, die auch ohne beratende Hilfe ein Steuerformular ausfüllen können.

Vorteile bei der Nutzung von Elster

Elster online bietet einige Vorteile: So werden die elektronisch eingereichten Steuererklärungen bei den Finanzämtern bevorzugt behandelt. Sinn macht das immer dann, wenn eine Steuererstattung erwartet wird.

Zudem kann das Elsterformular für verschiedene Steuererklärungen und -anmeldungen genutzt werden. Dazu zählen die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung, die Umsatzsteuervoranmeldung, die Lohnsteuer-Anmeldung und die Lohnsteuer-Bescheinigung sowie die Einkommenssteuererklärung.

Daten übermitteln via Elster

Wird die Steuererklärung mit Elster online übermittelt, kann dies ohne elektronische Signatur erfolgen oder mit selbiger. In letzterem Fall muss die Steuererklärung nicht noch einmal ausgedruckt und unterschrieben an das Finanzamt gesendet werden. Was für den Nutzer eine erhebliche Zeitersparnis mit sich bringt. Obendrein spart er die Druckkosten und den Weg zur Post.

Zudem müssen nur noch gesetzlich vorgeschriebene Belege eingereicht werden. Alle anderen Belege sind nur noch auf Antrag des Finanzamts vorzulegen.

Quellen:
https://www.elster.de
http://www.steuertipps.de

Bildnachweise: © Peter de Kievith/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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