Die Elternzeit wird inzwischen auch bei Männern immer salonfähiger. Rund 20 Prozent der Männer nutzen inzwischen die Möglichkeit, zwei Monate oder sogar länger mit ihrem Nachwuchs zu verbringen.
Kommunikation ist das A und O
Die Elternzeit kann für beide Seiten zur Chance werden, wenn von Anfang an offen miteinander gesprochen wird. Sobald bekannt wird, dass der Mitarbeiter in Elternzeit gehen möchte, sollte ein Gespräch darüber geführt werden, wie beide Seiten sich die Auszeit vorstellen. Nur so kann sichergestellt werden, dass nicht das Unternehmen klammheimlich nach einem Ersatz sucht oder sich der Arbeitnehmer vorsichtshalber schon einmal nach einer neuen Stelle umsieht.
Bei der Planung einer Elternzeit treffen immer zwei extreme Gegensätze aufeinander: Der Arbeitgeber wünscht sich Planungssicherheit, der Mitarbeiter dagegen möchte sich alle Möglichkeiten offen halten, beispielsweise für eine Verlängerung oder Verkürzung der Elternzeit oder für Teilzeitarbeit. In einem ersten Gespräch sollten daher beide Seiten ausloten, welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen und aber auch ehrlich offenlegen, wie sie sich die Elternzeit vorstellen. Dabei können auch gleich Strategien für den späteren Wiedereinstieg in das Unternehmen entwickelt werden.
Von einem offenen Gespräch können auch Sie als Unternehmer besonders profitieren. Sie erhalten Planungssicherheit und die Möglichkeit, sich rechtzeitig um eine Vertretung für Ihren Arbeitnehmer zu kümmern. Zudem können Sie bereits frühzeitig damit beginnen, auf die Übergabe vor Beginn der Elternzeit hinzuarbeiten.
Rückkehr ermöglichen
Eine Rückkehr des Mitarbeiters ins Unternehmen wird wesentlich vereinfacht, wenn Sie den Kontakt zu Ihrem Mitarbeiter halten. Beziehen Sie ihn regelmäßig in Besprechungen ein, leiten Sie entsprechende Emails weiter oder laden Sie ihn zu Weiterbildungsveranstaltungen ein. Auch die soziale Integration sollten Sie nicht vergessen. Ihr Mitarbeiter wird sich freuen, wenn er weiterhin zu Weihnachts- und Betriebsfeiern eingeladen wird.
Sobald das Ende der Elternzeit kurz bevor steht, sollten Sie ein Rückkehrgespräch führen. Darin können Sie genau erörtern, wann und wie der Arbeitnehmer ins Unternehmen zurückkehren wird. Sie können beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Heimarbeit oder Jobsharing anbieten, um es Ihrem Mitarbeiter zu erleichtern, das Familienleben und den Beruf unter einen Hut zu bringen.
Die wichtigsten Facts zur Elternzeit auf einen Blick
- Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Elternzeit.
- Der Anspruch erstreckt sich auf bis zu drei Jahre, wobei Elterngeld nur für höchstens 14 Monate gezahlt wird.
- Der Antrag auf Elternzeit muss sieben Wochen vor dem Beginn der Elternzeit gestellt werden.
- Während der Elternzeit darf bis zu 30 Wochenstunden in Teilzeit gearbeitet werden.
- Ab dem Zeitpunkt der Beantragung der Elternzeit besteht ein Kündigungsschutz.
- Der gewünschte Zeitraum muss dem Arbeitgeber mit der Beantragung mitgeteilt werden.
- Eine Verlängerung oder Verkürzung des beantragten Zeitraums ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Quelle: u. a. IKK Profil, Februar 2010, S. 4 – 5
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