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So sichern Sie Ihrem Azubi das Kindergeld

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. April 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Für Auszubildende verbessert sich die Einkommenssituation zusehends – besonders für diejenigen, die in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. Leider führt dies in vielen Fällen dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld verloren geht.

Dies macht pro Jahr immerhin einen Betrag von mindestens 2.208 Euro aus.

Rechnereien rund um das Kindergeld

Bereits ab einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 667 Euro bzw. einem jährlichen Gesamteinkommen von 8.004 Euro entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt selbst dann, wenn das Einkommen des Auszubildenden den Grenzbetrag von 8.004 Euro auch nur um einen Euro überschritten wird. Erschwerend kommt hinzu, dass das gesamte Einkommen ab diesem Grenzbetrag versteuert werden muss. Deshalb suchen viele Auszubildende nach Möglichkeiten, um ihr Einkommen ein wenig zu drücken, um unter dem Grenzbetrag von 8.004 Euro zu bleiben. Eine mögliche Lösung dafür heißt: Betriebliche Altersversorgung (bAv).

Kindergeld sichern mit der bAv

Wird beispielsweise eine Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung abgeschlossen, verringert sich der Bruttoverdienst und damit auch die Sozialabgaben, die Steuerbelastung und das Nettoeinkommen. Im Endeffekt kann dies dazu führen, dass der Auszubildende knapp unter der Grenze bleibt. Da er sich über 2.200 Euro Kindergeld sichert, hat der Auszubildende unter dem Strich trotz der Geldanlage wesentlich mehr Geld übrig. Zusätzlich wartet am Jahresende eine satte Einkommensteuerrückerstattung, da der Jahresgrenzbetrag für die Einkommensteuer nicht überschritten wird. Weitere Informationen zum Auszahlungstermin für das Kindergeld finden Sie auf 1-2-family.de.

Warum die bAv auch für Arbeitgeber interessant ist

Die betriebliche Altersversorgung hat natürlich nicht nur für Ihre Auszubildenden Vorteile. Sie können dadurch nämlich ebenfalls Monat für Monat sparen. Ihre Sozialabgabenlast sinkt in demselben Maße wie für den Auszubildenden.

Unser Tipp: Sobald Sie bemerken, dass einer Ihrer Auszubildenden den Grenzbetrag von 8.004 Euro alleine aufgrund seiner Ausbildungsvergütung überschreitet, sollten Sie ihn auf dieses „Steuersparmodell“ aufmerksam machen. Viele junge Menschen wissen gar nicht, dass sie derartige Möglichkeiten haben. So können Sie mit etwas Glück auch Ihre eigene Ersparnis in die Höhe schrauben.

Quelle: ProFirma November 2010, bAV Spezial 11/10, S. 14/15


Bildnachweise: © Gina Sanders/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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