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Steuerberater wechseln, was man alles mitnehmen und beachten muss

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Zwischen einem Steuerberater und seinen Mandanten besteht ein besonderes Verhältnis, ähnlich dem des Arztes zu seinen Patienten. Trotzdem kann es viele Gründe geben, den Steuerberater zu wechseln.

Dazu gehören: eine Verlagerung der Firma, der Service des Beraters hat sich verschlechtert oder die Kosten erscheinen plötzlich zu hoch zu sein. Der Steuerberater versteht sich grundsätzlich als Dienstleister, sodass ein Wechsel jederzeit möglich ist. Die einzige Ausnahme: Wenn der Klient einen längerfristigen Vertrag mit dem alten Berater abgeschlossen hat, muss er die entsprechenden Kündigungsfristen einhalten.

Funktioniert der Steuerberaterwechsel reibungslos?

Wer den Steuerberater wechseln möchte, sollte den richtigen Zeitpunkt abwarten. Denn falls der bisherige Steuerberater gerade mit Bilanzen oder Steuererklärungen beschäftigt ist, kann er das Honorar für geleistete Arbeiten trotz Kündigung verlangen. Der Kunde bezahlt dann für die gleiche Leistung doppelt. Ansonsten funktioniert die Übergabe des Mandats reibungslos, diese ist unter den Berufspflichten im Steuerberatungsgesetz festgeschrieben. Auf Wunsch setzt sich der neue Steuerberater mit seinem Kollegen in Verbindung und veranlasst alle erforderlichen Schritte für einen raschen und reibungslosen Übergang.

Das ist beim Wechsel wichtig

tipps beim Wechsel des Steuerberaters

Der alte Steuerberater ist verpflichtet, den Wechsel so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Die existierenden Vollmachten gegenüber dem Finanzamt müssen widerrufen werden, damit der neue Steuerberater die Rechte seines Mandanten wahrnehmen kann. Auch die Übergabe der Handakte verläuft problemlos, da der Steuerberater gegenüber dem Mandanten eine Herausgabepflicht hat. Der Wechsel muss so reibungslos wie möglich erfolgen, damit sich der neue Steuerberater schnell in das neue Mandat einarbeiten kann. Er muss also auf dem selben Kenntnisstand wie sein Kollege sein. Falls noch offene Forderungen bestehen, hat der Steuerberater jedoch das Recht, Unterlagen einzubehalten, bis die Rechnungen beglichen sind. Auch der Schriftwechsel mit Dritten, Telefonnotizen oder Kopien der Unterlagen müssen nicht herausgegeben werden.

Diese Unterlagen braucht der neue Steuerberater

  • Die Bilanzen aus den vergangenen drei Jahren,
  • die Darstellung der persönlichen Vermögenslage des Mandanten,
  • die gesamte Buchhaltung des aktuellen Geschäftsjahres
  • Summen- und Saldenlisten,
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Belege und Bankauszüge
  • und eine Aufstellung über alle offenen Posten bei Kunden und Lieferanten.
  • Aufstellung des Anlagevermögens
  • Personalliste

Falls ein Handelsregister-Auszug oder ein Firmenbuch vorhanden sind, muss beides ebenso übergeben werden. Auch die Steuernummer und sämtliche Zugangsdaten für die Online-Konten beim Finanzamt werden benötigt. Der Datenaustausch zwischen den Steuerberatern geht problemlos vonstatten, weil alle gängigen Softwarelösungen für Steuerberater mit Schnittstellen für den Austausch von Daten ausgestattet sind.


Bildnachweise: Frau am Schreibtisch: Gina Sanders - Fotolia.com, Paragraphenzeichen: Daniel Jędzura - Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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