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Steuerberaterkosten: was ist ab 2006 noch abzugsfähig, und warum?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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„Sonderausgaben“, so heißt es in §10 Abs. 1 EStG, sind Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind, und die Vorschrift zählt dann eine lange Reihe von Einzelfällen auf, darunter auch in Nummer 6 lapidar die „Steuerberaterkosten“.

Dieses eine Wort wird ab 2006 aus dem Gesetz gestrichen. Was aber bedeutet das, und für wen ist es bedeutsam? Grenzt schon §10 die Sonderausgaben von den Werbungskosten ab, so lohnt es sich, diese Beziehung weiter zu verfolgen. Betriebsausgaben sind dabei die im Rahmen einer Gewinnermittlung anfallenden Aufwendungen und Werbungskosten die Aufwendungen zur Erwerbung und Sicherung von Einnahmen (u.a. §9 Abs. 1 Satz 1 EStG). Steuerberaterkosten aber können beides sein: als Betriebsausgaben treten sie in Erscheinung, wenn sie zum Beispiel im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder freien Tätigkeit stehen (etwa weil der Steuerberater die Buchführung macht) und als Werbungskosten sind sie bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind (§9 Abs. 1 Satz 2 EStG), wenn der Steuerberater beispielsweise Kapitalanleger bei der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen (und natürlich der Vermeidung ihrer Besteuerung) berät. Was aber bedeutet dann die Abschaffung nur gerade ausgerechnet des Sonderausgabenabzuges der Steuerberaterkosten? Der trifft ganz offenbar Arbeitnehmer und Privatpersonen, für die die Steuerberaterkosten weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind – und damit die sprichwörtlichen „kleinen Leute“. Diese haben nämlich kein Gewerbe und keine freie Berufstätigkeit, der sie die Steuerberaterrechnung abzugsfähig zuordnen könnten. Die Reform zeigt damit auch die an dieser Stelle schon oft konstatierte Kontinuität, denn was Rot-Grün begann, führt Rot-Schwarz fort: wie unter Schröder wird auch unter Merkel der Arbeitnehmer zur Kasse gebeten. Auch den Steuerberatern tut das nicht weh, denn für sie befinden sich die paar hundert Euro, die sie an der Erstellung einer Steuererklärung für Arbeitnehmer verdienen, eher auf der Peanut-Ebene. Die C-Kunden zu verlieren tut nicht (sehr) weh, und die „Dicken Fische“ aus Industrie und Gewerbe bleiben erhalten. Ein Schelm freilich, wer böses hierbei denkt, denn nie würden die beratenden Berufe auf die Politik Einfluß nehmen, niemals käme es dazu, wirklich niemals.


Bildnachweise: © Stockfotos-MG/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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