So, oder so ähnlich stellen sich Steuerfahnder bei ihrem Besuch, zumeist am frühen Morgen, vor. Selbst wenn Sie oder Ihr Unternehmen sich aus steuerlicher Sicht nichts vorzuwerfen haben, können Sie in die Ermittlungsmühle der Steuerfahndung geraten.
Vom Aktenkoffer bis zur Handtasche Ihrer Mitarbeiterin
Die Steuerfahndung darf ausnahmslos alles durchstöbern und gegebenenfalls konfiszieren. Eine Schamgrenze gibt es nicht. Selbst vor den Handtaschen Ihrer Mitarbeiterinnen machen die Fahnder keinen Halt. Sie durchsuchen ausgiebig und genau, im Zweifelsfalle nehmen Sie die Tasche einfach mit. Diese für alle Beteiligten unangenehme Vorgehensweise soll dazu führen, dass die Betroffenen überrumpelt werden und so schnell wie möglich aussagen. Der Aktenkoffer ist natürlich auch nicht sicher. Mit Schlössern gesicherte Aktenkoffer dürfen sogar aufgebrochen werden, sollte sich der Besitzer weigern, sie freiwillig zu öffnen. Dasselbe gilt für den Tresor, Ihr Auto, ja sogar das Kinderzimmer kann durchsucht werden.
Wie Sie sich richtig verhalten
Passiv und sachlich, das ist die Devise im Falle einer Steuerprüfung. Reagieren sie weder konfus noch aggressiv, die Fahnder sitzen am längeren Hebel. Je umsichtiger Ihr Handeln ist, umso eher können Sie einen Schaden für Ihr Unternehmen abwenden. Machen Sie keine Aussagen. Ist der Durchsuchungsbeschluss gültig, schauen Sie auf das Datum. Er darf nicht älter als sechs Monate sein. Schreiben Sie sich die Namen der Fahnder auf. Lassen Sie protokollieren, dass alles gegen Ihren Willen mitgenommen wurde. Sie und Ihre Mitarbeiter sollten das Geschehene genau aufschreiben. Bitten Sie die Beamten, die Festplatte zu kopieren, statt den Computer mitzunehmen. Verlangen Sie eine Auflistung aller konfiszierten Sachen.
Bildnachweise: © Yingko/Fotolia.com