In Baden-Württemberg ist es seit kurzem möglich, das eigene Steuerkonto online abzufragen. Auch Bevollmächtigte können das , wie etwa der Steuerberater. Allerdings muss der Steuerpflichtige hierfür eine schriftliche Vollmacht erteilen. Über die Abfrage des Steuerkontos erfahren Unternehmen oder Steuerberater, welche Sollstellungen noch vorhanden sind und welche Zahlungen bereits geleistet wurden, ebenfalls, welche Forderungen noch offen sind. Der Vorteil, so Finanzminister Willi Stächele, liegt unter anderem darin, dass die Daten jederzeit abgefragt werden können. Telefonische und schriftliche Anfragen zum Steuerkonto, die mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden sind, entfallen. Die Abfrage wird über das Elster-Online-Portal ermöglicht, wobei eine Signaturkarte erforderlich ist. Zudem müssen sich die Abfragenden vor der ersten Abfrage mittels Signaturkarte bei dem Portal registriert haben. Direkt im Internet stehen bei der Abfrage dann alle Positionen des eigenen Steuerkontos oder des Steuerkontos der Mandanten bereit. Damit erhalten Steuerpflichtige einen schnellen Überblick über die eigenen Bewegungen des Steuerkontos und welche Zahlungen noch ausstehen. Steuerberater können die Steuererklärungen schneller und einfacher bearbeiten. Nach der Eröffnung des Steuerkontos im Internet benachrichtigt eine E-Mail den Abfragenden über die Bereitstellung der Daten. Ein umfassender Schutz vor dem Zugriff Dritter ist laut Aussagen der Finanzverwaltung gegeben, so dass selbst der eigene Steuerberater eine schriftliche Vollmacht benötigt.
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Quelle: https://www.haufe.de/
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