Bei Selbstständigen sind Steuern ein ständiges Thema. Wenn es gut läuft, ist gerade einmal ein angenehmer Betrag auf dem Konto, jedoch nur so lange, bis der Steuerbescheid kommt und das Finanzamt seine Ansprüche anmeldet. Kein Wunder also, dass Unternehmer gerne überlegen, wie sie Steuern sparen können. Dies hat mit der sprichwörtlichen Steuervermeidung nichts zu tun, denn es gibt tatsächlich völlig korrekte, legale und nachvollziehbare Wege, die Steuerlast zu senken. Mitunter kann, auch wenn es seltsam klingt, ein Kredit helfen, wie dieser Artikel zeigt.
Voraussetzungen
Um über die Aufnahme eines Kredits die eigene Steuerlast zu senken, müssen Selbstständige Voraussetzungen erfüllen:
- Gutes Jahr – der Gewinn des laufenden Jahres muss hoch sein, denn sonst gibt es kaum eine Ersparnis.
- Geschäftsjahr – der Kredit muss innerhalb des gut laufenden Geschäftsjahres aufgenommen werden. Die Aufnahme im Januar zählt wieder fürs dann laufende Jahr, nicht für das Vorjahr.
- Prognose – es sollte absehbar sein, dass der Gewinn im kommenden Jahr geringer ausfällt. Natürlich ist auch im gegengesetzten Fall die Kreditaufnahme möglich, doch gleicht sich die Ersparnis wieder aus.
Selbstständige sollten ohnehin immer wieder im Laufe des Jahres den Gewinn betrachten. Die meisten Unternehmer machen dies auch und schieben gerne einmal Rechnungen auf, damit sie nicht mehr im laufenden Jahr bezahlt werden. Alternativ werden Investitionen getätigt, die somit wieder den Gewinn schmälern. Der Kredit unterstützt dabei.
Kreditaufnahme ist kein Gewinn
Der Vorteil an der Aufnahme eines Darlehens ist, dass dieser Betrag nicht in den Gewinn fällt. Der Kredit wird also nicht unter dem Gewinn verbucht und erhöht somit auch nicht die Einnahmen. Auf der anderen Seite gelten die Kreditraten jedoch auch nicht als Betriebskosten. Angesetzt werden können nur die Zinskosten des Kredits – und zwar dann, wenn die Raten fällig werden. Es gilt also:
- Kein gesteigerter Gewinn – der Kredit wird nicht als Gewinn verbucht, die Einnahmen des Betriebs erhöhen sich also nicht.
- Absetzbarkeit – die Zinsen, die auf den Kredit mit jeder Rate bezahlt werden, sind absetzbar.
- Keine gesteigerten Kosten – die Kreditrate an sich ist keine Geschäftsausgabe. Einzig die Zinsen werden aufgeführt.
Natürlich ist es auch hierbei wichtig, sich die Kreditkonditionen genau anzuschauen. Modalitäten wie beim Sofortkredit von creditSUN lassen sich durch Vergleiche erreichen. Aber wie lassen sich über ihn nun Steuern sparen? Ganz einfach: durch Investitionen.
Kapital kann sofort investiert werden
Wer seine eigene Steuerlast über einen Kredit mindern möchte, der darf das Geld nicht über das Ende des Geschäftsjahres hinaus auf dem Konto behalten. In erster Linie gilt es:
- Investitionen – die Kreditsumme wird dazu genutzt, Investitionen zu tätigen. Bei Freiberuflern können das neue Computer oder auch teure Programme sein, Unternehmer können in Betriebsmittel, die Ausstattung, aber auch in neue Anlagen investieren. Die Kreditsumme muss schlichtweg betrieblich genutzt werden.
- Abklärung – es ist keine notwendig. Das Kapital darf sofort investiert werden, einzig die betriebliche Nutzung ist wichtig.
- Nutzen – jegliche betriebliche Investition stellt in der Einnahme-Überschuss-Rechnung eine Geschäftsausgabe dar. Wird also die Summe eines Kredits in Höhe von 10.000 Euro noch im laufenden Jahr in Betriebsmittel investiert, steigt die Ausgabenseite entsprechend. In der EÜR senkt das nun die zu versteuerbaren Einnahmen. Bei Anlagevermögen ist anzumerken, dass hier nur der mögliche Abschreibungsbetrag angesetzt werden kann.
Natürlich haben Selbstständige im kommenden Jahr eine höhere Belastung, da sie diesen Kredit zurückbezahlen müssen. Doch da durch den sich zurück auf das gewöhnliche Level eingepegelten Gewinn auch die Steuerlast sinkt, fällt dies kaum ins Gewicht. Zumal können die Zinskosten weiterhin als Kosten geltend gemacht werden.
Die Pluspunkte der Kreditaufnahme offenbaren sich jedoch nicht allein im eigentlichen Steuerbescheid:
- Vorauszahlungen – gerade Selbstständige, die recht am Anfang ihres gewinnträchtigen Geschäftslebens stehen, kennen das Problem. Es läuft gut, der Steuerbescheid offenbart eine hohe Nachzahlungssumme. Problematisch ist immer das zweite Blatt im Steuerbescheid: die Vorauszahlungen. Sie beziehen sich auf die aktuelle Steuerlast und werden rückwirkend geändert. Im Ernstfall muss der Unternehmer nicht nur die Steuern für das zuletzt angemeldete Geschäftsjahr, sondern die geänderten Vorauszahlungen für das laufende Jahr zahlen. Wer eine Fristverlängerung hat, der kann wirklich Pech haben. Denn nun werden die Vorauszahlungen auch für das letzte Geschäftsjahr mit neu berechnet und fällig.
- Sicherheit – diese Option ist zwar nicht steuersparend, doch kann sie helfen. Wer die Kreditsumme nicht vollständig im Geschäftsjahr aufbraucht, der kann den Rest natürlich dazu nutzen, seine späteren Steuern zu begleichen.
Natürlich funktioniert die Steuerersparnis durch einen Kredit nur, wenn die Einnahmen nicht jährlich steigen. Anderenfalls ergibt sich zwar aktuell ein Effekt, doch stehen Unternehmer im Folgejahr erneut vor derselben Problematik. Da natürlich die meisten Unternehmer wünschen, dass die Einnahmen steigen, gilt:
- Investitionen planen – es ist sinnvoll, sich eine Liste mit Investitionen anzulegen, die jedes Jahr in Zukunft durchgeführt werden. Auch auf diesem Wege werden Kosten generiert und da die Einnahmen ohnehin steigen, ist der Kredit nicht notwendig.
- Kosten beachten – da viele Güter über einen gewissen Zeitraum abgeschrieben werden, fällt die Summe auf der Kostenseite weniger ins Gewicht. Kleingüter können allerdings vollständig in einem Schwung abgesetzt werden – und zwar jedes einzelne Gut. Kauft ein Selbstständiger für sich einen neuen Computer und einen Drucker, so zählen diese Geräte, sofern sie unter die Maximalgrenze fallen, als zwei Kostenpunkte, die jeweils auf einen Schlag abgesetzt werden.
Bei Unsicherheiten sollten Unternehmer stets ihren Steuerberater zur Rate ziehen. Dies ist immer sinnvoller, als auf eigene Faust Kosten zu generieren, die eventuell nicht einmal betrieblich gelten.
Fazit – Pump spart Geld
Ein Kredit kann Unternehmern hinsichtlich der Steuerlast tatsächlich Geld sparen. Wichtig ist allerdings, dass er so rechtzeitig aufgenommen wird, dass die Summe nicht nur im laufenden Geschäftsjahr eingeht, sondern auch betrieblich investiert werden kann. Zudem sollte schon deutlich sein, dass die Einnahmen im nächsten Jahr nicht mehr so hoch sind, denn sonst verschiebt sich die hohe Steuerlast nur ein Jahr nach hinten. Da nun aber auch die Ratenkosten für den Kredit hinzukommen, dürfte sich die Problematik nur verschärfen.
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