Nicht nur im Unternehmensbereich eröffnen sich für den Unternehmer U Möglichkeiten zum Steuern sparen. Der Selbständige U kann einen Auftrag wie z.B. das Säubern der Dachrinnen an seinem Haus an den Handwerker H vergeben. Diese Arbeit zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. U kann in seiner privaten Einkommensteuererklärung 20%, max. 1.200,00 EUR pro Jahr der Arbeitsleistung von H direkt von seiner Steuerschuld abziehen. Verwendetes Material wird nicht berücksichtigt. Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto von H überwiesen werden. Barzahlungen finden keine steuerliche Berücksichtigung.
Am 13.12.2011 wurde das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Es enthält die Umsetzung der EU-Beitreibungsrichtlinie…
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.