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Steuerstrategien für den Endspurt 2015

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 23. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Nur noch knapp 3 Wochen haben Unternehmer und Selbstständige Zeit, um steuerlich gezielt zu investieren oder zu agieren, um die Steuerschuld so gering wie möglich zu halten. Für 2016 sind auch einige Neuregelungen vorgesehen. Wie reagieren? Das erfahren Unternehmer in diesem Artikel.

10. Dezember 2015 – Einige Unternehmer haben mit dem Jahr 2015 mehr oder weniger abgeschlossen und wollen die verbleibenden Wochen nutzen, um das Jahr Revue passieren zu lassen oder sich einfach mal auf den Erfolgen auszuruhen. Andere Unternehmer hingegen versuchen jetzt noch krampfhaft Strategien für die Steueroptimierung zu nutzen. Für die letztgenannten hier einige Tipps.

1. Neue Bilanzierungsregelungen ab 2016

Ab 1. Januar 2016 ist die Anhebung der Buchführungsgrenze geplant. Bisher lagen die Grenzen bei 50.000 Euro Jahresgewinn oder 500.000 Euro Jahresumsatz. Diese Werte steigen ab nächstes Jahr auf 60.000 Euro Jahresgewinn beziehungsweise 600.000 Euro Jahresumsatz. Wen das Finanzamt also bereits aufgefordert hat, ab 2016 zu Bilanzieren, sollte die neuen Zahlen überprüfen.

Tipp: Lagen Ihre Gewinne und Umsätze in den Vorjahren unter den Höchstwerten? Dann beantragen Sie beim Finanzamt die Rücknhame der Bilanzierungspflicht.

2. Weihnachtsgeld mal anders

Zahlen Sie Ihren Mitarbeitern freiweillig Weihnachtsgeld? Dann überlegen Sie doch, ob Sie statt des klassischen Weihnachtsgeldes besser etwas anderes schenken. Dann sparen Sie bei den Sozialabgaben und Ihr Angestellter bei den Steuern.

Tipp: Kaufen Sie Ihren Angestellten ein Tablet und überlassen es ihnen zu 100% der privaten Nutzung, bleibt dieses Geschenk für den Angestellten steuer- und abgabenfrei. Für den Unternehmer entfällt ebenfalls der Anteil zur Sozialversicherung (im Gegensatz bei Zahlung eines Weihnachtsgeldes).

3. Weihnachtsfeier geplant?

Sie planen für 2015 eine Weihnachtsfeier für Ihr Unternehmen und wollen diese „steueroptimiert“ ausrichten? Dann informieren Sie sich in unserem Artikel „Betriebliche Weihnachtsfeier und andere Veranstaltungen“.

4. Einkäufe im Dezember mit Kreditkarte

Zahlen Sie doch Ihre Einkäufe für Ihr Unternehmen im Dezember mit Ihrer Kreditkarte. Die Ausgaben können Sie noch für 2015 als Betriebsausgaben ansetzen, die Abbuchung vom Konto erfolgt in der Regel jedoch erst Mitte oder Ende Januar 2016. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt die Zahlung bereits mit Eingabe der PIN bzw. Unterschrift als abgeflossen.

Mehr Infos gibt es auch hier: Kreditkarte- und ec-Kartenzahlung am Jahresende.

5. Nicht nur mit Kreditkarte einkaufen, sondern auch steueroptimiert

Bei Zahlung mit Kreditkarte haben Sie den oben genannten Vorteil. Wenn Sie zudem noch steueroptimiert einkaufen, profitieren Sie doppelt.

Tipp: Um noch Betriebsausgaben für 2015 zu nutzen, müssen Sie beim Kauf darauf achten, dass die Gegenstände eigenständig nutzbar sind (Also beispielsweise keinen Drucker, da dieser nur mit PC funktioniert. Ein Multifunktionsgerät hingegen schon, da es kopieren kann.). Außerdem darf der Nettokaufpreis den Wert von 410 Euro nicht übersteigen.

Erfüllen Ihre Einkäufe beide Voraussetzungen, dann können Sie die Ausgaben in voller Höhe von als Betriebsausgaben (geringwertiges Wirtschaftsgut) für 2015 ansetzen.

6. Winterreifen noch 2015 kaufen

Wo wir schon beim Thema „Einkauf“ sind: Auch wenn Winterreifen nicht „eigenständig“ nutzbar sind – Sie benötigen schließlich ein Fahrzeug dazu – können Sie die Ausgaben trotzdem in voller Höhe als Betriebsausgaben ansetzen, wenn diese als Ersatz gekauft werden. Beim Neukauf gilt dies allerdings nicht. Siehe auch: Winterreifen kann Betriebsausgabe sein.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Steuerstrategien für den Jahresendspurt 2015! 🙂


Bildnachweise: © BillionPhotos.com/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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