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Steuervereinfachungen 2011 – Koalition auf Kuschelkurs

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Kaum hat das neue Jahr begonnen, werden auch wieder Steuervereinfachungen beschlossen. Doch die große Steuerreform, die wir alle erwartet haben, bleibt dennoch aus.

Insgesamt sollen 37 bis 41 Punkte beschlossen worden sein, hier ist man sich auch in den Berichterstattungen nicht ganz einig. Was allerdings Experten kritisieren: Nahezu die gesamten Steuervereinfachungen, die beschlossen wurden, sind aufwandsneutral.

So werden zwar Bürger entlastet, indem beispielsweise der Werbungskostenpauschbetrag auf 1.000 Euro heraufgesetzt wird und Unternehmen profitieren von einem Bürokratieaufwand, doch soll es trotz der Vereinfachungen nicht zu vermehrten Ausgaben auf staatlicher Seite kommen.

Eine Steuerpolitik, die niemandem wehtut

Mit der Steuerreform hat sich die Koalition auf eine Steuerpolitik eingelassen, die weder Bürgern, noch Unternehmen wehtun soll. Doch gerade in diesem Punkt sehen Experten ein Problem. Gerade bei hohen Einkommen und Besitzständen hätten Regelungen getroffen werden müssen, die höhere Steuereinnahmen für den Staat mit sich bringen. Auch Subventionen, die teilweise alles andere als sinnvoll sind, wurden nicht näher beleuchtet.

Beispiel für ungerechte Besteuerung

So ist es ein Unding, dass das Essen im Restaurant mit 19 Prozent Umsatzsteuer besteuert wird, wird es mitgenommen, fallen lediglich 7 Prozent Umsatzsteuer an. Diese verringerte Umsatzsteuer fällt ebenfalls für Imbissbuden an, die ohnehin durch den geringeren Kostenaufwand für den Betrieb des Unternehmens wirtschaftliche Vorteile haben.

Insofern äußern sich auch führende Steuerexperten kritisch über die aktuelle Steuerreform, die eigentlich nur versucht, die Koalition in einem guten Licht dastehen zu lassen. Damit seien jedoch die Probleme im deutschen Steuerrecht nicht zu lösen, vielmehr werden diese noch verschlimmert.

Quelle: http://newsletter.steuernetz.de/


Bildnachweise: © momius/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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