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Streit um die Mehrwertsteuer geht weiter

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Schon seit Monaten herrscht ein großer Streit um die zu erhebende Mehrwertsteuer. Ein Unding sei es, so die Gegner der aktuellen Regelungen, dass Restaurants Lebensmittel mit sieben Prozent Mehrwertsteuer ein- und mit 19 Prozent Mehrwertsteuer verkaufen müssten.

Noch interessanter wird das Bild, wenn Restaurants ihre Lebensmittel zum Mitnehmen anbieten. Denn dann sind nur sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig.

Internationaler Vergleich

Auch der Blick über den Tellerrand bestätigt eine Ungerechtigkeit bei der Mehrwertsteuer. Werden in den nordischen Ländern 25 Prozent erhoben, so gelten in der Schweiz gerade einmal 7,6 Prozent. Die Unterschiede machen sich auch innerhalb der EU-Ministerien schon seit Jahren bemerkbar. Hier wird darauf gedrängt, die Mehrwertsteuersätze in den einzelnen Mitgliedsstaaten anzupassen. Angestrebt werden 15 Prozent Mehrwertsteuer im Allgemeinen und fünf Prozent ermäßigte Steuer.

Ausnahmen sind die Regel

In den EU-Mitgliedsstaaten stellen Ausnahmen bei der reduzierten Mehrwertsteuer eher die Regel dar. Sie gelten nicht nur für die Hotellerie und das Gastgewerbe, sondern genauso für das Handwerk. Ebenfalls sind in insgesamt 18 Mitgliedsländern weitere arbeitsintensive Dienstleistungen mit den reduzierten Sätzen zu versteuern. Die Regelungen gelten bis 2010, sollen nun aber nochmals verlängert werden. In den Verhandlungen einigte man sich auf weitere Ausnahmen. So dürfen die Mehrwertsteuersätze für viele Branchen von den Ländern selbst geregelt werden. Dazu zählen Gaststätten, Handwerk, häusliche Pflegedienste, Kosmetikdienstleistungen und das Friseurhandwerk sowie Bücher.

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Quelle: Pro Firma 05/2009, S. 28/29


Bildnachweise: © Christian Schwier/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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