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Tagesmüttern winken Steuerentlastungen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2022

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Seit dem vergangenen Jahr sind die Einnahmen, die durch Kinderbetreuung entstehen, etwa bei Tagesmüttern einkommenssteuerpflichtig. In Verbindung mit der Einkommenssteuerpflicht sind natürlich auch Betriebsausgaben abzugsfähig. Dabei gilt eine Pauschale von 300 Euro pro Kind und Monat, die jedoch ausschließlich bei einer Betreuung über mindestens 40 Wochenstunden angesetzt werden kann. Bei kürzeren vereinbarten Betreuungszeiten ist die Pauschale stundengenau zu kürzen. Dadurch ergibt sich die Formel: 300 Euro x vereinbarter Betreuungszeit / 40 Stunden = Betriebsausgabenpauschale. Diese Pauschale können bei Tagesmüttern dann steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer 20-stündigen Betreuung werden so also 150 Euro als Betriebsausgabenpauschale absetzbar. Eine Betreuung, die über die 40 Stunden wöchentlich hinausgeht, bedingt allerdings keinen höheren Abzugsbetrag.

Tatsächliche Höhe entscheidet

Weiterhin weist die Oberfinanzdirektion Münster mit ihrer Kurzinformation vom 16.06.2009 darauf hin, dass die Betriebskostenpauschale lediglich bis zu der Höhe angesetzt werden kann, in der auch Einnahmen entstanden sind. Ein steuerlicher Verlust aufgrund der Betriebskostenpauschale ist somit nicht möglich. Für Tagesmütter bedeutet die Pauschale jedoch eine enorme steuerliche Erleichterung, da sie mithin einen entsprechend hohen Betrag von ihrem Einkommen direkt als gewinnmindernd absetzen können. Steuerersparnisse sind so deutlich einfacher geworden, wenngleich der maximale Betrag nach oben hin gedeckelt ist, selbst wenn eine längere Betreuungszeit vereinbart wurde.

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Quelle: Der Steuerzahler 01/2010, S. 6

Bildnachweise: © Robert Kneschke/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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