Auch bei der Telefonnutzung im Rahmen einer Telefonflatrate muss der Unternehmer die private Nutzung ermitteln und u.U. der Umsatzsteuer unterziehen. Der Aufteilungsschlüssel der privaten Nutzung der Telefonkosten kann bei einer Flatrate nicht mehr per Einzelverbindung durchgeführt werden, da ja seitens der Anbieter keine Einzelverbindungen mehr abgerechnet werden. Der Unternehmer muss also auf einem anderen Weg den Schlüssel ermitteln. Am schnellsten wird wohl eine gute Schätzung sein, was als letzte Option herhalten muss, sofern keine anderen Daten vorhanden sind.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.