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Überweisungen und Lastschriftverfahren sollen übergangsweise bleiben

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Die EU arbeitet derzeit verstärkt an der Entwicklung und Einführung des so genannten „SEPA“ (Single Euro Payments Area). Ziel ist es, ein einheitliches System für Zahlungen per Überweisung und Lastschriftverfahren zu schaffen, das in allen Mitgliedsländern einheitlich genutzt werden kann.

Hierfür sollen die IBAN-Nummern verwendet werden, die bereits jetzt für Auslandsüberweisungen üblich sind. Die Koalitionsfraktionen begrüßen diese Entwicklung zwar, mahnen aber auch zur Vorsicht und warnen vor überstürzten Aktionen.

Verbraucherfreundlichkeit geht vor

Die deutschen Bankkunden schätzen die relativ kurzen Kontonummern und Bankleitzahlen, die man sich gut merken kann. IBAN-Nummern (IBAN = International Bank Account Number) sind sehr lang und dadurch automatisch verbraucherunfreundlicher. Wichtig ist daher, dass SEPA nach und nach und parallel mit dem alten System eingeführt wird, um sich die Akzeptanz der Verbraucher zu sichern.

Die Fraktionen fordern vor allem, dass das gern genutzte Lastschriftverfahren vorerst noch aktiv bleibt und wie auch das bisherige Überweisungssystem noch übergangsweise bis zu vier Jahre nutzbar bleiben soll.

Entscheidungsfreiheit für den Verbraucher

Wer in Deutschland eine Einzugsermächtigung erteilt, hat die Möglichkeit, einer Abbuchung von seinem Konto zu widersprechen, wenn er damit nicht einverstanden ist. Hierfür muss er der Abbuchung lediglich innerhalb der gesetzten Frist ohne Angabe von Gründen widersprechen. Die EU arbeitet allerdings momentan an einem ähnlichen Produkt, bei dem ein solches Widerspruchsrecht jedoch nicht vorgesehen ist. Deshalb fordern die deutschen Politiker in ihrem EU-Antrag, dass die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden können sollten, ob dieses Produkt im Inland genutzt werden dürfe.

Bargeldloser Zahlungsverkehr

Für die Bezahlung mit EC-Karten kann in Deutschland das „elektronische Lastschriftverfahren“ (ELV) genutzt werden. Doch auch dieses würde durch die Einführung von SEPA gekippt werden. Auch hier soll eine Übergangsfrist dafür sorgen, dass weiterhin eine solche Lösung verfügbar ist. Die endgültige Abschaltung des ELV-Verfahrens soll erst erfolgen, wenn die EU ein vergleichbares Produkt entwickelt hat, das flächendeckend angeboten werden kann.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 11. Mai 2011


Bildnachweise: © svetlana67/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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