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Umsatzsteuerprüfung neu gegründeter Unternehmungen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Eine Umsatzsteuerprüfung ist von vielen Unternehmern eines der Dinge im betrieblichen Alltag, die Angst und Schrecken auslösen. Denn eine solche Prüfung muss von den Finanzämtern nicht angemeldet werden. Außerdem spült sie reichlich Geld in den maroden Staatshaushalt.

Im Schnitt mussten die Unternehmen in der Vergangenheit 16.000 Euro Umsatzsteuer nachzahlen. Insgesamt ergab sich somit ein zusätzlicher Verdienst für den Staat von 1,6 Milliarden Euro. Dabei unterscheiden die Finanzbehörden nicht nach der Größe des Unternehmens oder wie lange es besteht. Umso wichtiger ist es, die wichtigsten Gründe, die für eine Umsatzsteuerprüfung sprechen, zu kennen. In dieser kleinen Serie wollen wir Sie darüber aufklären.

Existenzgründung oder Neugründung eines Unternehmens

Beginnen wir mit dem einfachsten Punkt: Ein Unternehmen wird neu gegründet. Zwar spricht aus fiskalischer Sicht nichts gegen Neugründungen, dennoch sind Gründer besonders häufig von einer unangemeldeten Umsatzsteuerprüfung betroffen. Als Grund gelten die häufigen Scheingründungen, die zu beobachten sind. Dabei gilt, dass viele Unternehmen lediglich deshalb gegründet werden, um die Vorsteuer aus höheren, privaten Rechnungen abziehen zu können. Durch die Umsatzsteuerprüfung bei Neugründungen prüft das Finanzamt, ob das Unternehmen tatsächlich existiert. Ebenfalls wird überprüft, ob dort gearbeitet wird.

Keine wirksamen Gegenmaßnahmen

Gegen eine solche Umsatzsteuerprüfung kann man als Unternehmer nichts machen. Es kann sich auch niemand mit besonderen Tricks und Kniffen vor dieser Prüfung schützen. Es ist einfach so, dass ein gewisser Anteil der Neugründungen stichprobenartig überprüft wird. Allerdings kann es hohe Kosten ersparen, wenn Gründer von diesem Tatbestand wissen und entsprechend reagieren können. Eine penibel genau geführte Buchhaltung beispielsweise kann helfen, die Umsatzsteuerprüfung unbeschadet zu überstehen. Wer weiß, was auf ihn zukommt, kann sich zwar nicht schützen, aber zumindest gut vorbereiten. Deshalb sollten Sie als Unternehmer bereits mit Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit darauf achten, die Buchhaltung gesetzeskonform zu erledigen. So müssen Sie vor einer Umsatzsteuerprüfung keine Angst haben.


Bildnachweise: © v.poth/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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