Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat mit Verfügung vom 29. Juni 2009 beschlossen, dass Zahlungen bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst dann zu verbuchen sind, wenn sie auch tatsächlich fließen. Wie ist die Vorgehensweise bei der Umsatzsteuervorauszahlung?
Ausnahmen gelten jedoch für wiederkehrende Zahlungen, wie etwa die Umsatzsteuervorauszahlung. Diese ist für den Dezember eines Jahres regelmäßig zum 10. Januar des Folgejahres fällig. Somit würde sie erst im Folgejahr verbucht werden können. Gleiches gilt bei Rechnungen, die wiederkehrend sind und bis zum 10. Januar gezahlt werden. Diese werden jedoch noch dem alten Jahr zugeschrieben und mindern den darin erwirtschafteten Gewinn.
Verfahren beim Lastschriftverfahren
Nachdem die Regelung bekannt wurde, stellt sich jedoch die Frage, wie bei Lastschriftverfahren zu entscheiden ist. In diesem Fall bucht das Finanzamt regelmäßig erst am 13. oder 15. Januar ab. Doch auch hier entschied man zugunsten des Steuerzahlers. Die Zahlung gilt als dem Vorjahr zuzuordnen, sofern das betreffende Konto am Tage der Fälligkeit ausreichend gedeckt war. Ebenfalls bleibt davon unberührt, dass die Lastschrift bei Bedarf noch rückgängig gemacht werden kann wie auch das Finanzamt die Lastschrift erst nach dem 10. Januar abbucht. Damit wird klar, dass die Umsatzsteuervorauszahlung für den Dezember diesem auch regelmäßig hinzuzurechnen ist. Dadurch kann das Ergebnis noch einmal entsprechend berichtigt werden.
Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?
Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.