≡ Menu

UnternehmensWert Mensch – Neues Förderprogramm für Unternehmer

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (40 Bewertungen)
Loading ratings...Loading...

Bis 2030 sinkt die Zahl der erwebsfähigen Personen in Deutschland um circa 5,1 Millionen. Unternehmen sollten sich dessen bewusst sein. Doch wer weiterhin Konkurrenzfähig bleiben will, muss rechtzeitig vorsorgen. Dazu wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein neues Programm ins Leben gerufen: unternehmensWert Mensch.

Berlin, 19. August 2015 – Am 01. August 2015 startete das neue Förderprogramm „unternehmensWert Mensch“. Das Programm wurde bereits von 2012 bis 2015 bundesweit mit ungefähr 3.000 Unternehmen getestet. Nach erfolgreicher Modellphase, wird es jetzt mit einer zunächst 3-jährigen Laufzeit bundesweit neu aufgelegt. Ziel des neuen Programms ist es, kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen bei der Entwicklung moderner Personalstrategien zu unterstützen. Als Ergebnis soll dabei eine so genannte „Mitarbeiterorientierte Personalpolitik“ entstehen. Dabei soll vor allem eins im Mittelpunkt stehen – wie der Name bereits sagt: Der Mensch.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung?

Gefördert werden grundsätzlich nur Unternehmner und Selbstständige, die Angestellte beschäftigen. Der Förderungsprozess erfolgt dabei 3-stufig. In einem kostenfreien Erstberatungsgespräch wird gemeinsam mit dem Unternehmer geklärt, ob die Voraussetzungen zur Förderung vorliegen, und wo konkret er Hilfe benötigt. Kann die folgende Beratung finanziell gefördert werden, wird ihm ein Beratungsscheck ausgestellt. Die Höhe variiert dabei nach Anzahl der Beschäftigten.

Die Voraussetzungen zur finanziellen Unterstützung sind:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz muss weniger als 50 Millionen Euro betragen oder die Jahresbilanzsumme muss kleiner als 43 Millionen Euro sein
  • Es dürfen nicht mehr als 249 Beschäftigte angestellt sein
  • Mindestens 1 sozialversicherungspflichtigter Beschäftigter in Vollzeit (Mini-Job nicht ausreichend)
  • Das Unternehmen muss mindestens seit 2 Jahren bestehen

Der dritte Schritt erfolgt circa 6 Monate nach Abschluss der Beratung. Dabei erörtern die Erstberatungsstelle, der Unternehmer und die Mitarbeitervertretung in einem gemeinsamen Gespräch die Erfolge. Anschließend werden weiterführende Schritte besprochen, um das Erreichte zu festigen und auszubauen.

In Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen gibt es einige Unterschiede. Hier werden nur Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten gefördert. Allerdings gibt es Alternativprogramme. Details dazu gibt es hier.

Was wird gefördert?

Gefödert wird der Beratungsprozess. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens. Maximal können so 8.000 Euro gefödert werden. Die weiteren Eckdaten lauten:

  • Beratung erfolgt direkt im Unternehmen
  • Der Beratungsprozess dauert maximal 10 Tage
  • Die Kosten belaufen sich auf höchstens 1.000 Euro pro Tag
  • Unternehmen von 1 bis 9 Mitarbeitern werden 80% der Kosten erstattet
  • Unternehmen von 10 bis 249 Beschäftigten erhalten 50% der Kosten

Quelle: www.unternehmens-wert-mensch.de

Hier können Sie den Flyer zum Programm herunterladen.


Bildnachweise: © yellowj/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

Kommentar hinterlassen