Bis 2030 sinkt die Zahl der erwebsfähigen Personen in Deutschland um circa 5,1 Millionen. Unternehmen sollten sich dessen bewusst sein. Doch wer weiterhin Konkurrenzfähig bleiben will, muss rechtzeitig vorsorgen. Dazu wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein neues Programm ins Leben gerufen: unternehmensWert Mensch.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung?
Gefördert werden grundsätzlich nur Unternehmner und Selbstständige, die Angestellte beschäftigen. Der Förderungsprozess erfolgt dabei 3-stufig. In einem kostenfreien Erstberatungsgespräch wird gemeinsam mit dem Unternehmer geklärt, ob die Voraussetzungen zur Förderung vorliegen, und wo konkret er Hilfe benötigt. Kann die folgende Beratung finanziell gefördert werden, wird ihm ein Beratungsscheck ausgestellt. Die Höhe variiert dabei nach Anzahl der Beschäftigten.
Die Voraussetzungen zur finanziellen Unterstützung sind:
- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- Jahresumsatz muss weniger als 50 Millionen Euro betragen oder die Jahresbilanzsumme muss kleiner als 43 Millionen Euro sein
- Es dürfen nicht mehr als 249 Beschäftigte angestellt sein
- Mindestens 1 sozialversicherungspflichtigter Beschäftigter in Vollzeit (Mini-Job nicht ausreichend)
- Das Unternehmen muss mindestens seit 2 Jahren bestehen
Der dritte Schritt erfolgt circa 6 Monate nach Abschluss der Beratung. Dabei erörtern die Erstberatungsstelle, der Unternehmer und die Mitarbeitervertretung in einem gemeinsamen Gespräch die Erfolge. Anschließend werden weiterführende Schritte besprochen, um das Erreichte zu festigen und auszubauen.
In Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen gibt es einige Unterschiede. Hier werden nur Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten gefördert. Allerdings gibt es Alternativprogramme. Details dazu gibt es hier.
Was wird gefördert?
Gefödert wird der Beratungsprozess. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens. Maximal können so 8.000 Euro gefödert werden. Die weiteren Eckdaten lauten:
- Beratung erfolgt direkt im Unternehmen
- Der Beratungsprozess dauert maximal 10 Tage
- Die Kosten belaufen sich auf höchstens 1.000 Euro pro Tag
- Unternehmen von 1 bis 9 Mitarbeitern werden 80% der Kosten erstattet
- Unternehmen von 10 bis 249 Beschäftigten erhalten 50% der Kosten
Quelle: www.unternehmens-wert-mensch.de
Hier können Sie den Flyer zum Programm herunterladen.
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