FG Köln: Verkauf einer Internet-Domain weist keinen steuerbaren Bezug zu Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes auf.
Der Erlös aus dem Verkauf einer Internet-Domain unterliegt nicht der Einkommensteuer, wenn der Verkauf außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt und der Verkäufer nicht gewerblich handelt. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Das Finanzamt sah im Verkauf einer Internet – Domain eine nach § 22 Nr. 3 EStG zu besteuernde sonstige Leistung. Dem ist das Finanzgericht Köln in seinem Urteil nicht gefolgt.
BFH muss entscheiden, ob Verkauf einer Domain als sonstige Leistung steuerbar ist
Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, da der Bundesfinanzhof bisher noch nicht entschieden hat, ob der Verkauf einer Domain als sonstige Leistung steuerbar ist.
Finanzgericht Köln, Urteil vom 20.04.2010 [Aktenzeichen: 8 K 3038/08
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.