Die Düsseldorfer Tabelle wurde im Jahr 1977 eingeführt und dient zur Berechnung der Höhe des Kindesunterhaltes. Die Angaben in der Tabelle sind nur Richtlinien und nicht bindend. Daher kann es in der Praxis zu Abweichungen kommen.
Deutliche Erhöhung der Beträge der Düsseldorfer Tabelle gegenüber dem Vorjahr
Da die Kinderbeträge zum 1. Januar 2010 erhöht wurden, sind auch die Beträge für den Unterhaltsbedarf der Kinder stark angestiegen. Dies im Gegensatz zum Jahre 2009 im Durchschnitt um 13 Prozent. So bezahlt jemand mit einem Einkommen von 2.700 Euro für ein Kind im Alter von zehn Jahren neu 419 Euro. Im Jahr 2009 bezahlte man mit gleichem Einkommen 371 Euro. Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende erhöht sich ebenfalls dementsprechend. Der Unterhaltsbetrag, der zur Anrechnung des Kindergeldes herangezogen wird, verändert sich mit der Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle dementsprechend auch und muss unbedingt beachtet werden.
Existenzminimum wird angehoben
Mit Inkrafttreten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes wurde zum 1. Januar 2010 das Existenzminimum von 1.932 Euro auf 2.184 Euro angehoben. Dies wurde auch notwendig. Denn die Beträge des Kindesunterhaltes orientieren sich am sächlichen Existenzminimum und die Beträge sind mit der Veröffentlichung der Düsseldorfertabelle massiv angestiegen.
Quellen:
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