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Verpflegungsmehraufwand mit Verpflegungskostenpauschale mit Nachweis geltend machen

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 24. Juli 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Als Freiberufler ist es oft nicht möglich, bspw. zwischen Mandantenbesuchen sich selbst zu versorgen, weshalb eben solche oft außer Haus essen müssen, wodurch wiederum Mehrkosten entstehen. Wie sich dieser Verpflegungsmehraufwand geltend machen lässt, erfahren Sie hier.

Lohnsteuerrichtlinien zur Reisekostenabrechnung

Grundsätzlich können alle Kosten, die durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen, von der Steuer abgesetzt werden. Geltend gemacht können diese Kosten bei der Reisekostenabrechnung, da diese eine landesspezifische Verpflegungspauschale enthält, welche die. In welchem Maß diese Pauschale greift, hängt vom aktuellen Wert (ab 2017) ab, weshalb es ratsam ist, sich über die aktuellen Werte zu informieren.

Vorlagen für eine solche Reisekostenabrechnung finden sich im Internet viele. Jedoch muss alles, was in die Reisekostenabrechnung mit aufgenommen wird, durch Belege, Quittungen, Rechnungen oder ähnlichen nachweisbar und glaubhaft belegbar sein.

Zudem darf im gegebenen Fall nicht zwischen den Besuchen das Büro oder die Wohnung aufgesucht werden, da es sich dann um mehrere einzelne Reisen handelt, die nicht einfach addiert werden.


Bildnachweise: Konstantin Yuganov - fotolia.com

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Über den Autor

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Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Versicherungen und Steuerrecht.

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