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Verpflegungspauschalen gibt es auch bei Gratis-Essen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

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Für 2015 gelten neue Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen. In einem Schreiben vom 23. Dezember 2014 stellte das Bundesfinanzministerium klar, dass Selbstständige auch bei Gratis-Essen, den vollen Betrag für Verpflegungsmehraufwand absetzen können.

 Berlin, 16. Januar 2015 – Am 06. Januar 2015 informierten wir bereits über die neuen Verpflegungspauschalen für 2015. Umstritten war teilweise, ob die Verpflegungspauschalen auch bei einem kostenlosen Essen gewährt würden oder ob dann die Pauschale zu kürzen, beziehungsweise zu streichen, wäre. Zum Beispiel bei einer Flugreise, werden den Passagieren häufig Mahlzeiten angeboten, die im Preis mit inbegriffen sind. Oder auch kostenlose Snacks und Schoko-Riegel bei einer Bahnreise, würden darunter fallen. Das BMF stellte in einem Schreiben nun klar, dass ein selbstständiger Unternehmer auch dann die volle Verpflegungspauschale ansetzen darf, wenn dieser ein Gratis-Essen bezieht. Diese Regelung gilt selbst dann, wenn der Selbstständige ein Geschäftsessen selber bezahlt und es bereits als Betriebsausgabe geltend gemacht hat.

Die Kollegen des mediafon-Ratgebers schreiben in ihrem Artikel dazu:

„Arbeitnehmer nämlich müssen ihre Verpflegungspauschale kürzen, wenn sie von ihrem Arbeitgeber kostenlose Mahlzeiten bekommen. Das steht im Gesetz – eine analoge Regelung für Selbstständige aber findet sich dort nicht. Und da Selbstständige nun mal keinen Arbeitgeber haben, sind kostenlose Mahlzeiten von einem Auftraggeber steuerlich irrelevant.“

Im Klartext bedeutet das, dass Selbstständige bei einer Abwesenheit von 8 bis 24 Stunden 12,- Euro und bei mehr als 24 Stunden 24,- Euro als Verpflegungspauschale ansetzen dürfen – ganz egal, ob tatsächlich Mehraufwand entstanden ist oder nicht.


Bildnachweise: © MNStudio/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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