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Versicherungen als Betriebsausgabe absetzen – das muss beachtet werden

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 27. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Selbstständige können Versicherungen absetzen

Der Traum vom eigenen Unternehmen vermittelt eine große Freiheit. Allerdings gehen Sie mit der Selbstständigkeit eine Menge finanzielle und manchmal auch gesundheitliche Risiken ein. Die gilt es ausreichend abzusichern. Entsprechende Versicherungen sollten Sie bei Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen. Tun Sie das nicht, verlieren Sie bares Geld. Hier sind vor allem die betrieblichen Versicherungen interessant, da sie als Werbungskosten abgesetzt werden können. Wir zeigen Ihnen, welche Versicherungen Sie absetzen können, was sie dabei beachten können und welche weiteren Policen Sie noch in Ihre Steuererklärung eintragen können. 

Versicherungen in der Steuererklärung

Wenn Sie sich an Ihre jährliche Steuererklärung setzen, dann können Sie nicht jede Versicherung gleich behandeln. Zunächst gilt es zu unterscheiden zwischen:

  • Policen, die Ihre private Vorsorgen betreffen und
  • Policen, die ihre betrieblichen Risiken abdecken.

Wenn Sie selbstständig sind, sind letztere unverzichtbar, da Sie als Unternehmer komplett haftbar sind, und zwar mit Ihrem privaten Vermögen. Solche betrieblichen Versicherungen können Sie gegen diese finanziellen Schäden absichern. 

Daneben gibt es Vorsorgeversicherungen, die sie ebenfalls finanziell absichern, allerdings nicht gegen Risiken, die Sie aufgrund Ihres Berufes eingehen. Schließen Sie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherungen in Kombination mit einer Rentenversicherung ab, können Sie das ebenfalls in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dazu kommen wir allerdings gleich. Zunächst kümmern wir uns um die betrieblichen Versicherungen.

Kosten für betriebliche Risiken absetzbar

Für Gewerbetreibende könnte das Absetzen von Versicherungen von ihrer Steuer sehr praktisch sein, wenn sie die Kosten für die Policen von ihrem Gewinn abziehen könnten. Damit würde nämlich gleichzeitig die Belastung durch die Gewerbesteuer gemindert. Allerdings dürfen nur rein betriebliche Versicherungsbeiträge den Gewinn mindern. Dazu gehören: 

  • Gewerbliche oder berufliche Haftpflichtversicherung: Sie dient Ihnen dazu, sich von Ansprüchen Dritter freizumachen, falls Sie fahrlässig einen Schaden verursacht haben. Falls Ihnen bei Ihrer Kundschaft ein Missgeschick unterläuft, müssen Sie nicht privat für Schäden haften.
  • Berufliche Rechtsschutzversicherung: Selbstständige können von ihr profitieren, wenn sie sich in einer Auseinandersetzung mit einem Kunden oder einer Kundin befinden. Die Rechtsschutzversicherung zahlt beispielsweise die Anwaltskosten, wenn der Fall vor Gericht geht, wenn Rechnungen nicht bezahlt wurden, bei Vertragsbrüchen, etc.
  • Kfz-Versicherung: Bei einem Auto, das rein gewerblich genutzt wird, lassen sich Kfz-Haftpflicht- und -Kaskoversicherung ebenfalls als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. 
  • Unternehmer-Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung: Sollten Sie Angestellte haben, können Sie Ihre Beiträge zu deren gesetzlichen Unfallversicherung ebenfalls in Ihrer Steuererklärung geltend machen. 
  • Feuerschutz-Versicherung: Das betrifft Ihr Betriebsgelände. Sollte es hier zu einem Zwischenfall kommen, springt die Feuerschutz-Versicherung ein.
  • Einbruchdiebstahlversicherung: Hier verhält es sich ähnlich wie mit der Feuerschutz-Versicherung.

Für weitere, nicht-betriebliche Versicherungen kommt eine steuerliche Absetzung als Betriebsausgabe nicht in Betracht. Zum Teil sind jedoch Abzüge als Sonderleistungen möglich, wodurch sich die Belastungen der Einkommensteuer, dem Solidaritätszuschlag sowie der Kirchensteuer mindern lassen. 

Krankenversicherung gehört zur Vorsorge

Allerdings sind betriebliche Versicherungen nicht die einzigen Versicherungen, die Sie von der Steuer absetzen können. Allgemein können Sie auch private Vorsorgeversicherungen in Ihrer Steuererklärung angeben, nur eben nicht als Betriebsausgabe. 

Hier sind unter anderem Krankenzusatzversicherungen zu nennen, die jedoch der reinen Vorsorge dienen müssen, wie etwa eine Zahnzusatzversicherung. „Luxus“-Policen, die beispielsweise eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus garantieren, fallen nicht darunter. 

Selbstständige haben es in der Regel mit einer Vielzahl an Versicherungen zu tun. Das ist durchaus sinnvoll. Doch nicht alle Versicherungen lassen sich steuerlich absetzen.

Zu solchen Vorsorgeversicherungen, die sich absetzen lassen zählen beispielsweise die Risikolebensversicherung, die Sterbegeldversicherung, die private Unfallversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sollten Sie als Unternehmer gut verdienen, lohnt sich beispielsweise eine Kombination aus letzterer mit einer Rentenversicherung, um von weiteren steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Lesen Sie mehr dazu unter:

„Ein Kombi-Vertrag bringt einige Steuerersparnisse mit sich, aber auch Nachteile wie geringere Flexibilität.“ (https://www.clark.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/rentenversicherung/)

Die Maßnahmen zur Altersvorsorge müssen jedoch separat abgesetzt werden. 

Altersvorsorge ebenfalls absetzen

Wichtig hierbei ist, dass es sich nicht um Kapitalanlagen handelt. Abgesetzt werden können ansonsten alle Arten der Altersvorsorge. Zunächst kann die Basis-Vorsorge fürs Alter in der Steuererklärung angegeben werden. Solche Basis-Renten sind beispielsweise die Rürup-Rente, die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke oder die Alterskassen.

Gut zu wissen! Auch das Absetzen der Riester-Rente ist möglich. Ähnlich wie bei der Rürup-Rente ergeben sich hier steuerliche Vorteile. Zudem wird sie jährlich je nach Beitragshöhe mit bis zu 175 Euro vom Staat unterstützt. 

Versicherungen an der richtigen Stelle eintragen

Bei der finalen Steuererklärung sollten Sie darauf achten, wo genau Sie welche Beträge angeben. Die Policen zur Riester-Rente werden beispielsweise gesondert in der Anlage AV behandelt. Die Versicherungen zur persönlichen Vorsorge können sie bei Vorsorgeaufwendungen eintragen. Für die Betriebsausgaben benötigen Sie die Anlage N. Hier können Sie alle Aufwendungen, die etwas mit Ihrem Beruf zu tun haben als Werbungskosten eintragen.  

Wichtig dabei ist, dass Sie alle nötigen Nachweise bereithalten. Es ist zwar nicht notwendig, dass Sie sie bereits mit der Steuererklärung mitschicken. Vor allem dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung online einreichen. Sollte Ihr Finanzamt jedoch noch nachfragen haben, können Sie mit Überweisungsbelegen, Quittungen oder Kontoauszügen ihre Ausgaben nachweisen. Rechnungen reichen meist nicht aus, denn das Finanzamt möchte wissen, dass es real ausgegeben wurde. 

Das Absetzen Ihrer Versicherungen ist im Prinzip gar nicht so schwierig. Die größte Hürde, die es dabei für Sie zu meistern gilt, ist, den Durchblick bei all den Formularen zu bewahren. Wenn Sie wissen, welche Versicherung wo geltend gemacht werden kann, sollten Sie Ihre Policen ohne Probleme absetzen können.

Bildnachweise: © Zerbor - stock.adobe.com, © Freedomz - stock.adobe.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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