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Versicherungssteuer seit 1.1.2007 teurer

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 1. April 2017

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Nicht nur die Mehrwertsteuer steigt mit satten 3% und macht den Unternehmern das Leben schwer, sondern auch die Versicherungssteuer, welche zufälligerweise auch 16% betrug und nun auf 19% angehoben wurde.

Der Unternehmer kann diese Verteuerung zwar als Betriebsausgabe ansetzen, aber nur, wenn es sich auch um eine betriebliche Versicherung handelt. Ausgenommen von der Steigerung der Versicherungssteuer auf 19% sind private Krankenversicherungen, Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Die zuletzt genannten sind aber ohnehin private Versicherungen, welche nicht zu Betriebsausgaben führen könnten, mit oder ohne Erhöhung.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/versstg/index.html und Bundesregierung


Bildnachweise: © rcfotostock/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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