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Vorlage betriebswirtschaftliche Auswertung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 18. August 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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In der Buchführung gehört zum Monatsabschluss die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) dazu.

 Ein großer Teil der Buchführungsprogramme gibt die BWA automatisch mit aus. In der BWA werden auf Grundlage der Finanzbuchhaltung die Erlöse und die Aufwendungen des entsprechenden Monats zusammengefasst und ausgewertet. Sowohl dem Unternehmer als auch den Fremdkapitalgebern dient die BWA als Entscheidungsgrundlage. Mit Hilfe der BWA kann der Unternehmer die Entwicklung der Erlöse und der Aufwendungen im laufenden Jahr im Überblick behalten und ggf. rechtzeitig gegensteuern.

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Download: (BWA)

In die Vorlage fügen Sie Ihre Unternehmensdaten und Ihre Unternehmenszahlen ein.

BWA stellt wichtige Entscheidungsgrundlage dar

Sollten Sie Ihre Buchführung extern durchführen lassen, bestehen Sie auf der Aushändigung einer BWA. Denn nur mit dieser können Sie einerseits die Entwicklungen des Unternehmens im Jahr, sowie auch in Monatsvergleichen erkennen. So können Sie frühzeitig sich abzeichnenden Krisen vorbeugen und entsprechend gegensteuern.

Außerdem erhalten Sie mit der BWA eine wichtige Entscheidungsgrundlage für betriebliche Entscheidungen. Neue Produkte könnten die Umsätze verbessern, doch aus der BWA erkennen Sie, ob Sie deren Einführung aktuell überhaupt finanzieren können. Ebenfalls gibt die BWA Ihrem Steuerberater Auskunft über die Entwicklung des Unternehmens. Damit kann er Ihnen zu bestimmten Entscheidungen raten oder davon doch eher abraten. Insbesondere, wenn sich ein sehr hoher Gewinn abzeichnet, können Sie gemeinsam mit dem Steuerberater nach Möglichkeiten suchen, diesen zu senken, um so Steuern zu sparen. Das kann in Form vorgezogener Anschaffungen oder der Ausrichtung einer Betriebsfeier geschehen.

Ebenfalls ist die BWA für viele Kreditgeber ein entscheidender Faktor, wenn es um die Bewertung Ihres Unternehmens geht. Sie müssen diese also ohnehin bei Bankgesprächen regelmäßig vorlegen.

Quelle: http://www.gruenderlexikon.de


Bildnachweise: © Maurice Tricatelle/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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