In der so genannten Vorgründungsphase fallen für den Existenzgründer oft schon Ausgaben an. Wurden diese Ausgaben aus betrieblichem Anlass getätigt oder besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Ausgabe und der Firmengründung, liegen vorweggenommene Betriebsausgaben vor.
Beispiel Ein Arbeitnehmer trägt sich mit dem Gedanken, sich selbstständig zu machen. Diesen Gedanken hegt er erstmals im Januar 2010. Daraufhin macht er sich schlau, in welchem Bereich er Geld verdienen könnte und weiß bereits im Frühjahr desselben Jahres, dass er im Transportwesen Geld verdienen kann.
Er befindet sich in der so genannten Vorgründungsphase. In dieser Zeit besucht er verschiedene Gründerseminare und schaut sich nach dem passenden Fahrzeug um. Dieses findet er beispielsweise im Juli und kauft es. Die Anstellung kündigt er zu Ende August und beginnt direkt im September mit der gewerblichen Tätigkeit.
In diesem Fall können die Kosten für die Existenzgründungsberatung, sowie für den Kauf des Fahrzeugs als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dies ist aber nur möglich, wenn der zeitliche und betriebliche Zusammenhang eindeutig ist.
Transportsicherungen, die der Arbeitnehmer fünf Jahre zuvor für einen privaten Umzug angeschafft hat, können hingegen nicht mehr als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Möglich ist es aber, deren aktuellen Marktwert zu ermitteln und die Sicherungen als Privateinlage ins Unternehmen einzubringen. Liegt ein betrieblicher Zusammenhang hingegen nicht vor, so können die Kosten, etwa für eine Kreissäge, die für das Unternehmen nicht benötigt wird, auch nicht abgesetzt werden.
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Wenn ich im Jahr vor der Gründung Ausgaben hatte, kann ich diese dann im Jahr der Gründung abziehen und somit den Gewinn im Folgejahr mindern?