≡ Menu

Vorweggenommene Betriebsausgaben: Was können GmbH und GbR geltend machen?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 20. Juli 2022

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (57 Bewertungen)
Loading ratings...Loading...
Vorweggenommene Betriebsausgaben: Was können GmbH und GbR geltend machen?

Viele Gründer eines Betriebes oder eines Unternehmens haben vor der Anmeldung des Gewerbes bereits Kosten. Diese können unterschiedlich sein wie beispielsweise Anmeldung des Internetanschlusses, das Telefon, Reisekosten, Parkgebühren, Eintrittsgelder bei Messebesuchen oder auch Kosten für Bürobedarf.

So können Sie vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen

Um diese vorweggenommenen Betriebsausgaben geltend zu machen, müssen Sie die Quittungen vorweisen, die zudem einen zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang benötigen. Diese Kosten fallen oftmals schon vor der Gründung eines Betriebes an. Angaben, die bei der Existenzgründung anfallen, können prinzipiell stets geltend gemacht werden, egal ob diese vor oder nach der Gründung anfallen.

Gemäß § 4 EstG ist es möglich, diese Kosten geltend zu machen. Beachten Sie hierzu die aktuellen Voraussetzungen. Zurzeit ist die Hauptvoraussetzung, dass Gründer eine Gewinnerzielungsabsicht haben. Man geht davon aus, dass dies bei jemand vorliegt, der sich selbstständig machen möchte. Der entsprechende Personenkreis kann diese Ausgaben ebenfalls geltend machen.

Bis zu drei Jahren können Sie vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen. Dies wurde seitens des Bundesfinanzhofes in mehreren Urteilen bestätigt.

Welche Ausgaben werden als vorweggenommene Betriebsausgaben vom Finanzamt akzeptiert?

Steht die Gründung an, können Sie mittels Betriebsausgaben schon bis zu einem Jahr vorher Steuern sparen. Die Kosten für eine künftige Gründung eines Unternehmens akzeptiert das Finanzamt als „vorweggenommene Betriebsausgaben“. Folgende Kosten können Sie zurzeit geltend machen:

  • Kosten für Kopien, Telefon und Porto
  • Eintrittsgeld für entsprechende Messen wie die Gründermesse
  • Teilnahmekosten für ein Gründerseminar
  • Kosten für Fachliteratur, die in direktem Zusammenhang für Ihre Gründung steht
  • Steuerberater- oder Rechtsanwaltskosten für die Beratung im Zusammenhang mit der Gründung
  • Falls für die Gründung Reisen notwendig sind, können Fahrtkosten und Reisekosten hierfür ebenso geltend gemacht werden

Auf der Rückseite der Belege sollten Sie den Zusammenhang vermerken, in dem diese im Vorfeld getätigte (Betriebs-) Ausgabe mit der von Ihnen geplanten Gründung steht. Dies hat den Hintergrund, dass Sie dem Finanzamt diese Ausgabe ggf. erläutern müssen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Gründung Ihres geplanten Unternehmens nicht stattgefunden hat.

Tipp: Starten Sie Ihre berufliche Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus, haben Sie keinerlei positiven Einkünfte. Dennoch sollten Sie diese Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung anbringen, um so einen Verlustrücktrag zu vermeiden. Es kommt auch vor, dass das Finanzamt in einem Extrabescheid diese Verluste festsetzt. Dies hat den Effekt, dass diese Verluste zeitlich unbegrenzt vorangetragen werden können.

Abzug der Vorsteuer bei vorweggenommenen Betriebsausgaben

Wenn Sie den allseits bekannten Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, können Sie die Auslagen für die Vorsteuer in gestellten Rechnungen vom Finanzamt zurückfordern. Jedoch darf das Unternehmen dann kein Kleinunternehmen sein, da diese keine Umsatzsteuer abführen.

Bei der Umsatzsteuervoranmeldung können Sie die Vorsteuer vom zuständigen Finanzamt zurückfordern. Die Umsatzsteuer mindert sich dann durch die Umsatzsteuer.

Bei den vorweggenommenen Betriebsausgaben muss stets der wirtschaftliche Zusammenhang zum künftigen Unternehmen zu erkennen sein. Alle anderen Kosten können nicht geltend gemacht werden. Haben Sie beispielsweise schon vorab einen Vermögensgegenstand gekauft, wie beispielsweise ein Grundstück und möchten dies nun bei der Gründung in die Unternehmung einbringen, müssen Sie damit rechnen, dass hierbei nicht der volle Wert angesetzt wird. Ebenso ist bei einem Ansatz in den vorweggenommenen Betriebsausgaben ebenfalls mit einem Verlust zu rechnen.

Handelt es sich um ein Gewerbe, wie es bei einer GmbH und GbR der Fall ist, beginnt die Buchführung ab der Gewerbeanmeldung, weshalb dieser Zeitpunkt sorgfältig zu wählen ist. Man sollte hierbei nicht den Fehler machen, sofort vorweggenommene Betriebsausgaben aufführen zu wollen. Diese sind etwas für die am Ende des Jahres anstehende Steuererklärung.

Vorweggenommene Betriebsausgaben: Was können GmbH und GbR geltend machen?
Wägen Sie vor der Gewerbeanmeldung ab, welcher Zeitpunkt bestens geeignet ist, um vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen zu können.

Gibt es Vor- und Nachteile bei vorweggenommenen Betriebsausgaben?

Der Vorteil bei vorweggenommenen Betriebsausgaben liegt eindeutig darin, dass Sie diese 3 Jahre einreichen können. Dadurch können Sie Ihre Einkünfte in dem Jahr mindern, in dem Sie diese einreichen oder in dem Sie noch nicht selbstständig waren. Dies bringt Ihnen eine Steuerersparnis.

Der Nachteil liegt darin, dass Sie die Kosten der vorweggenommenen Betriebsausgaben nicht bei der Gewerbesteuer geltend machen können. Somit ist es sinnvoll, hohe Ausgaben erst dann zu tätigen, wenn das Gewerbe bereits angemeldet ist, sodass Sie diese Ausgaben von der Gewerbesteuer absetzen können.

Tipp: Das Finanzamt berücksichtigt diese Kosten, wenn die Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt durchgeführt wurde.

Kann eine GmbH vorweggenommene Betriebsausgaben gelten machen?

In diesem Punkt unterscheidet sich eine GmbH nicht von einem Einzelunternehmen. Die Regelungen sind die gleichen. Es ist jedoch von der Satzung abhängig, wie die vorweggenommenen Betriebskosten abgerechnet werden dürfen. In dieser wird festgelegt, ob und welche Höhe die GmbH der Gründungskosten übernimmt. Nur den gewählten Betrag kann die GmbH auch später absetzen.

Wichtig: Die Kostenübernahme der Gesellschaft sollte jedoch vorab vertraglich festgelegt werden, um steuerrechtliche Probleme im Nachhinein zu vermeiden. Dies kann entweder ein individueller Höchstbetrag oder ein festgelegter prozentualer Anteil des eingebrachten Stammkapitals sein. Oftmals liegt Letzteres bei 10 Prozent.

Liegen diese in einem utopischen Bereich, wird das Finanzamt mit großer Wahrscheinlichkeit nachfragen, da diese oftmals in einem solchen Fall eine verdeckte Gewinnausschüttung vermuten.

Gründungskosten einer GmbH sind oftmals:

  • Eröffnungsbilanz bei einem Steuerberater
  • Gründungsberatung
  • Gewerbeanmeldung
  • Vermittlungskosten für ein Gebäude / Räumlichkeiten
  • Gesellschaftsvertrag ausarbeiten
  • Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
  • Anmeldung beim Handelsregister
  • Anmeldung der Marke

Kann eine GbR vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen?

Bislang gibt es zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts noch keine abschließende Datengrundlage. Seit 2019 ist ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, welches sich mit diesem Thema beschäftigt.

Fazit

Das Thema der vorweggenommenen Betriebsausgaben ist sehr umfangreich und leider gibt es noch nicht für jede Rechtsform einer Firma einen Leitfaden. Grundsätzlich gibt es jedoch einige Punkte, die Sie immer als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen können. Es ist sinnvoll, sämtliche Rechnungen aufzubewahren, die Sie im Vorfeld Ihrer Firmengründung gezahlt haben und sich auch Notizen dazu zu machen, falls das Finanzamt Rückfragen hat.

Bildnachweise: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com, © Piman Khrutmuang – stock.adobe.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

Bildnachweise

Kommentar hinterlassen