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Wallbox-Förderung für Unternehmen: wie die Ladesäule fürs Gewerbe günstig installiert werden kann

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 20. Mai 2022

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Wallbox-Förderung für Unternehmen: wie die Ladesäule fürs Gewerbe günstig installiert werden kann

Sie möchten in Ihrem Unternehmen eine Ladesäule für Elektroautos anbieten? Dann stellt sich mit Sicherheit die Frage, inwiefern es hierfür Fördermöglichkeiten gibt. Im nachfolgenden Ratgeber widmen wir uns der Frage, welche Wallbox-Förderungen es speziell für Unternehmen gibt.

Zuschuss von der KfW

Die KfW ist eine „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ und fördert zahlreiche Dinge, die vor allem im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien stehen. Dabei dürfen sich nicht nur Hausbauer über KfW-Kredite freuen, sondern auch für Unternehmen gibt es eine passende Förderung, die eine Ladestation installieren wollen.

Es handelt sich um den Zuschuss Nummer 441, der als „Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen“ betitelt wird. Dabei gelten die folgenden Vorgaben:

  • Höhe der Förderung: Pro Ladepunkt erhalten Sie bis zu 900 Euro Förderung. Wichtig zu beachten ist die Tatsache, dass hiermit nicht einzelne Ladestationen gemeint sind, sondern es auf die Anzahl der Ladepunkte der Station ankommt. Wenn eine Wallbox mehrere Ladepunkte besitzt, ist die Förderung pro Ladepunkt anzusehen. Das macht vor allem Stationen mit mehreren Ladepunkten wirtschaftlicher.
  • Ort der Station: Gefördert wird die Wallbox beziehungsweise der Ladepunkt nur dann, wenn die Station nicht öffentlich zugänglich ist. Beachten Sie außerdem, dass die KfW nur die Installation sowie den Kauf der Station fördert.
  • Sinn der Station: Nicht nur der Ort ist von der KfW beschränkt, sondern auch der Sinn. Die Wallbox muss speziell dafür gedacht sein, Beschäftigten in Ihrem Unternehmen eine Möglichkeit zum Aufladen von Elektrofahrzeugen zu geben. Dabei kann es sich um Firmenfahrzeuge, aber auch um Privatfahrzeuge der Angestellten handeln.
  • kW der Stationen: Gefördert werden Ladestationen, deren Leistung bei bis zu 22 kW liegt. Auch, wenn die Wallbox über eine intelligente Steuerung verfügt, kann sie gefördert werden.

Da es auch gewisse Einschränkungen gibt, für welche Firmen der Zuschuss gilt, behält sich die KfW natürlich auch immer das Recht vor, Anträge abzulehnen. Es werden beispielsweise sogar freiberufliche Tätige gefördert sowie Einzelunternehmer, klassische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und weitere Formen.

Welche konkreten Stationen werden gefördert?

Dies sind die allgemeinen Regelungen. Um allerdings ganz sicher zu sein, ob Ihre gewählte Wallbox gefördert wird, bietet die KfW hierfür auf der offiziellen Webseite eine Liste mit allen Anbietern und Modellen an. Von A bis Z sind hier alle förderfähigen Ladestationen aufgelistet, beispielsweise von AEG, Audi, BMW, Mercedes-Benz, Opel, Siemens und viele mehr.

Wallbox-Förderung für Unternehmen: wie die Ladesäule fürs Gewerbe günstig installiert werden kann
Auf der Webseite der KfW können Sie nachlesen, welche Anbieter förderfähig sind.

Welche Höhe wird gefördert?

Wie bereits erwähnt, so erhalten Sie pro Ladepunkt bis zu 900 Euro. Wichtig ist, dass die gesamten Kosten bei mindestens 1.285,71 Euro liegen. Wenn Sie unter diesem Wert liegen, liegt der Zuschuss nur bei 70 Prozent. Hierfür bietet die KfW eine übersichtliche Tabelle mit verschiedenen Beispielen an.

Wie erhalte ich die Förderung der Wallbox für mein Unternehmen?

Ehe Sie die Ladestation erwerben, müssen Sie beim KfW-Zuschussportal zuerst einen Antrag einreichen. Hierfür wird außerdem ein Unternehmensaccount benötigt, indem relevante Unterlagen zu Ihrem Unternehmen hochgeladen werden müssen.

Wichtig: Sie müssen sich bereits auf eine Ladestation festlegen, da Sie die Anzahl der Ladepunkte bei der Antragstellung angeben müssen und nicht mehr ändern können. Hat Ihnen die KfW die Antragsbestätigung gesendet, können Sie die Station bestellen und Ihr Vorhaben umsetzen. Es bedarf allerdings abschließend ein Reporting, welches Sie ebenfalls hochladen müssen, um im Anschluss Ihren Zuschuss zu erhalten.

Gibt es abgesehen von der KfW weitere Förderungsmöglichkeiten?

Wenn es um Förderungen in Bezug auf erneuerbaren Energien geht, steht die KfW ganz oben auf der Liste. Doch gibt es für Unternehmen speziell für eine oder mehrere Wallboxen noch andere Alternative zur Förderung?

progres.nrw – Emissionsarme Mobilität

Die Antwort lässt sich nicht so einfach geben, denn es kommt unter anderem auch darauf an, wo Ihr Unternehmen sitzt. Seit dem 1. April 2022 gibt es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen ein neues Förderprogramm, bei dem Ladepunkte gefördert werden.

Hier erhalten Sie durch das Programm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ bis zu 1.500 Euro. Dies gilt nicht nur für Unternemen, sondern auch für Privatpersonen und auch hier wieder pro Ladepunkt.

Da gerade die KfW die kW begrenzt (nur bis zu 22 kW werden gefördert), ist es in dem Zusammenhang erfreulich, dass in Nordrhein-Westfalen auch Ladepunkte mit über 50 Kilowatt Ladeleistung gefördert werden können.

KMU-Förderung der Bundesregierung

Auch die Bundesregierung fördert Ladestationen. Dieses Angebot richtet sich speziell an KMU, also kleine und mittelständische Unternehmen. Hierfür gibt es eine EU-Richtlinie, die festlegt, welche Unternehmen in diese Bezeichnung fallen.

Tipp: Pro Unternehmen können bis zu 200.000 Euro gefördert werden, und zwar bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, wenn Sie eine Ladeinfrastruktur einrichten. Das ist vor allem für Hotels, Restaurants und auch Einzelhändler sehr attraktiv.

Wichtig an dieser Variante ist aber, dass die Ladepunkte den Gästen verfügbar gemacht werden. Es muss vertragsbasiertes Laden, Roaming und auch Ad-Hoc-Laden geben sowie auch die Öffnungszeiten der Station sind geregelt. Um die Ladestationen mit Strom zu versorgen, müssen außerdem erneuerbaren Energien zum Einsatz kommen, wie beispielsweise mit einer unternehmenseigenen PV-Anlage. Wie Sie sehen: keine sehr leichten Anforderungen, aber dafür immens hohe Fördermöglichkeiten.

Bildnachweise: © Shotmedia – stock.adobe.com, © Kara – stock.adobe.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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