Einkommensteuer – Vorauszahlungen werden immer an Hand der Werte der letzten Steuererklärung ermittelt.
Neuregelung des Sonderausgabenabzugs in 2010
Für das Jahr 2010 ist eine Neuregelung des Sonderausgabenabzugs von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen in Kraft getreten. So sind nun die Beiträge zur Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung voll absetzbar. Eine über die Basisabsicherung hinausgehende Versorgung, bspw. für Krankentagegeld oder für eine Chefarztbehandlung sind nicht begünstigt.
Welcher Betrag wird berücksichtigt?
Arbeitnehmer konnten sich bereits im Januar 2010 über einen höheres Netto freuen. Die Neuregelung wurde über die Lohnsteuertabellen direkt wirksam. Durch den geringeren Lohnsteuerabzug erhöhte sich der monatliche Auszahlungsbetrag.
Unternehmer müssen selbst tätig werden. Für die Berechnung der Vorauszahlung legt der Finanzbeamte die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der letzten Steuerklärung zu Grunde. Gesetzlich Versicherte müssen einen Abschlag von 4% für das Krankengeld hinnehmen. Bei privat Versicherten hingegen kann der Abschlag bis zu max. 20% der Krankenversicherungsbeiträge betragen. Die Aufteilung der Beiträge in Basisversorgung und Zusatzversorgung übernimmt die private Krankenversicherung nach amtlichen Vorgaben.
Die Beiträge zur privaten Pflege- Pflichtversicherung sind in voller Höhe begünstigt.
Höhere Beiträge nachweisen
Die pauschale Kürzung der Krankenversicherungsbeiträge um 20%, die der Finanzbeamte automatisch für die Vorauszahlung einrechnet, kann bei einzelnen Unternehmern zu hoch sein. Das ist der Fall, wenn der Krankenversicherungsbeitrag nur für eine Basisabsicherung gezahlt wird. Dann muss der Betrag zu 100% berücksichtigt werden. Die pauschale Kürzung führt hier zu erhöhten Einkommensteuer – Vorauszahlungen.
Weisen Sie dem Finanzamt in diesem Fall mit einer Bescheinigung ihrer privaten Krankenversicherung die Höhe der Beiträge nach. Dadurch können Sie eine Berücksichtigung des höheren Betrages erreichen und ihre Vorauszahlung mindern.
Tatsächlich geleistete Beträge
Nur tatsächlich geleistete Beträge zur Krankenversicherung können berücksichtigt werden. Erhält der Unternehmer Beitragsrückerstattungen, vermindern diese im Jahr der Erstattung die absetzbaren Versicherungsbeiträge.
Quelle: Steuertipps aktuell
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