Den Unternehmen stehen durch die Rechtsnormen verschiedene Unternehmungsformen zur Verfügung. Zu den Rechtsformen des privaten Rechts zählen: das Einzelunternehmen, die Personengesellschaft, die Kapitalgesellschaft, Mischformen von Personen- und Kapitalgesellschafft, Genossenschaft und privatrechtliche Stiftung.
Zu den Personengesellschaften selbst zählen fünf Unternehmungsformen:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft)
Partnerschaftsgesellschaft
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Stille Gesellschaft
Personengesellschaften zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Da es sich bei Personengesellschaften nicht um juristische Personen handelt, sind diese deshalb nur eingeschränkt rechtsfähig. Die Gesellschafter einer Personengesellschaft haften in der Regel persönlich und unbeschränkt.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.