Es ist soweit, das neue Jahr steht unmittelbar vor der Tür, doch die altbekannte Lohnsteuerkarte hat niemand zugeschickt bekommen. Warum ist das so? Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft.
Was im Jahr 2011 gilt
Als Arbeitgeber müssen Sie dennoch die bisherige Lohnsteuerkarte aufbewahren. Denn sofern Ihr Mitarbeiter 2011 gekündigt wird und eine neue Beschäftigung aufnimmt, muss er auch beim neuen Arbeitgeber die alte Lohnsteuerkarte abgeben. Auf der Karte müssen auch Änderungen, wie zu den Kinderfreibeträgen, anderen Freibeträgen oder Änderungen zur Steuerklasse eingetragen werden. Zuständig ist das Finanzamt. Es stellt auch eine Ersatzbescheinigung aus, falls im Jahr 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt wird. Für die zweite Lohnsteuerkarte sind hingegen die Gemeinden verantwortlich.
Lohnsteuerkarte – Fast ein Jahrhundert war sie unser ständiger Begleiter
Schon 1925 wurde die Lohnsteuerkarte in Deutschland eingeführt und seither jedes Jahr erneut ausgestellt. Sie beinhaltete Daten zum Wohnsitz der Arbeitnehmer, alternativ zum üblichen Aufenthaltsort, zur Steuerklasse der Arbeitnehmer und evtl. Freibeträgen. Ebenfalls wurde die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer darauf vermerkt, sowie die Steuernummer des Arbeitnehmers. Doch ab dem kommenden Jahr geht die Ära der Lohnsteuerkarte zu Ende.
Daten zum Wohnort, dem zuständigen Finanzamt, dem Geburtsdatum, der Religionszugehörigkeit und vieles mehr können ab 2011 nur noch elektronisch abgerufen werden. Damit entfällt die ursprüngliche Aufgabe der Lohnsteuerkarte, sie wird nun elektronisch übernommen. Die bunten Pappkärtchen haben ausgedient, der Prozess verlief schleichend. Denn schon seit 2005 werden die Angaben zu den Einkünften der Arbeitnehmer nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, sondern nur noch in Form einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an die Arbeitnehmer herausgegeben.
Quelle: http://www.steuernetz.de/
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