Basel II umfasst einen entscheidenden Terminus in einem Unternehmen der Finanzbranche. Unter diesem werden alle Eigenkapitalvorschriften eines Betriebes zusammengefasst.
Die Regeln von Basel II
Auf Grund der EU-Richtlinie 2006/48/EG sowie der Richtlinie 2006/49/EG müssen die Eigenkapitalvorschriften von Basel II von allen Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten in der EU angewandt werden. Diese Anwendungspflicht der einzelnen Regeln gilt seit dem 1. Januar 2007. In Deutschland erfolgt die Umsetzung dieser Vorschriften durch das geltende Kreditwesengesetz. Zudem werden diese durch die Solvabilitätsverordnung und die MaRisk realisiert. Bemerkenswert ist vordergründig die Umsetzung von Basel II in Europa. Obwohl die Vorschriften durch die USA angeregt und ebenso unterstützt wurden, wurde die Umsetzung in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht annähernd so konkret unterstützt und ständig verlegt.
Die Ziele von Basel II
Die Konkretisierung von Basel II erfolgte wie bereits bei Basel I in Abhängigkeit von mehreren Zielen. An erster Stelle soll durch diese Vorschriften die angemessene Eigenkapitalausstattung von Finanzinstituten abgesichert werden. Zudem unterstützen die Regeln die Entstehung von einheitlichen Wettbewerbsbedingungen verschiedenster Form. Dabei beziehen sich diese vordergründig auf die Kreditvergabe, sowie auf den Darlehenshandel zwischen Finanzunternehmen.
Durch die Überarbeitung von Basel I sollte es gelingen, die Aufsichtsarbitrage zu verringern. Durch die genaue und zugleich auch zielstrebige Einhaltung der Regeln von Basel II ist es sehr unwahrscheinlich, dass notleidende beziehungsweise riskante Kredite in großem Umfang vergeben werden. Dadurch mindert sich vordergründig das bestehende Risiko für Finanzunternehmen, die mit Darlehen handeln oder diese vergeben.
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