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Was zwingend in einem Arbeitsvertrag stehen muss

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 9. Januar 2023

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Gerade Existenzgründer und Kleinunternehmer, die bis dato noch keine Mitarbeiter beschäftigt haben, stehen beim Aufsetzen eines Arbeitsvertrages vor vielen Fragen. Zunächst einmal ist jedoch zu erwähnen, dass ein Arbeitsvertrag nicht zwingend schriftlich festgehalten werden muss.

Er kann auch mündlich geschlossen werden. Aufgrund der Beweisbarkeit von Vereinbarungen ist die Schriftform jedoch sinnvoller, bei befristeten Arbeitsverträgen ist sie sogar zwingend vorgeschrieben.

Frei sind die Unternehmen deshalb auch in der Frage, welche Punkte im Vertrag festzuhalten sind. Es gibt allerdings einige grundlegende Punkte, die auf jeden Fall enthalten sein sollten. Mitunter schreibt auch ein bestehender Tarifvertrag diese Punkte vor.

Die wichtigsten Punkte im Arbeitsvertrag

Zunächst sind sowohl das Unternehmen, als auch der Arbeitnehmer mit vollem Namen und genauer Anschrift zu erfassen. Eine Vereinbarung über die Arbeitszeit ist ebenfalls von Bedeutung, hierbei muss das Arbeitszeitgesetz beachtet werden. Es sieht vor, dass die regelmäßige tägliche Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden betragen darf. Kurzfristige Abweichungen dürfen auch nach dem Arbeitszeitgesetz entstehen, diese müssen jedoch binnen sechs Monaten ausgeglichen werden.

Eine Regelung über die Urlaubstage ist ebenfalls im Arbeitsvertrag festzuhalten. Die Mindesturlaubstage betragen 24 Werktage oder 20 Arbeitstage nach dem Gesetz. Tarifliche Vereinbarungen können davon abweichen, fast immer ist dann eine Abweichung nach oben gegeben.

Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag

Weitere Punkte im Arbeitsvertrag sind eine Tätigkeitsbeschreibung, die Bestimmung des Einsatzortes sowie evtl. Rechte und Pflichten. Das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird regelmäßig aufgenommen, ebenso die Pflicht, sich zeitnah krank zu melden. Des Weiteren werden oft Verschwiegenheitspflichten vereinbart.

Tipp: Auf hire.workwise.io finden Sie ein Muster zum Downloaden.

Quelle: http://www.channelpartner.de


Bildnachweise: © Daniel Jędzura/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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