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Wechsel von der Fahrtenbuchmethode zur 1%- Methode

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2022

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Unternehmer ermitteln die private Nutzung ihres betrieblichen Pkw mit Hilfe der Fahrtenbuch- oder der 1%- Methode. Im vorliegenden Fall wendet ein Unternehmer zur Berechnung der Privatnutzung die Fahrtenbuchmethode an. Die Fahrtenbuchmethode ist für den Unternehmer immer erst einmal die bessere Wahl. Stellt er nämlich im Nachhinein fest, dass die Berechnung des Privatanteils der Kfz-Nutzung mittels 1%-Methode für ihn günstiger gewesen wäre, kann er zur 1%- Methode wechseln. Die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt der Wechsel stattfinden muss, beantwortet sich folgendermaßen. Bis zur Bestandskraft seines Steuerbescheides kann der Unternehmer von der Fahrtenbuchmethode zur 1%- Methode wechseln. Solange der Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung steht, ist eine Änderung selbst im Einspruchsverfahren oder nach einer Betriebsprüfung noch möglich. Den nachträglichen Wechsel haben das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit dem Urteil 5 K 2268/06 vom 30.05.2008 und die Thüringer Landesfinanzdirektion in der Kurzinformation 21/2009 vom 31.03.2009 bestätigt.

Quelle: Steuertipps aktuell Ausgabe September 2009

Bildnachweise: © Gina Sanders/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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