Im § 3 des Investitionszulagengesetz (InvZulG) ist geregelt, welche Branchen Anspruch auf Investitionszulage haben.
(1) Begünstigte Betriebe sind:
1. Betriebe des verarbeitenden Gewerbes;
2. Betriebe der folgenden produktionsnahen Dienstleistungen:
a) Rückgewinnung,
b) Bautischlerei und Bauschlosserei,
c) Verlegen von Büchern und Zeitschriften; sonstiges Verlagswesen (ohne Software),
d) Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie,
e) Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten; Webportale,
f) Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung,
g) Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign,
h) technische, physikalische und chemische Untersuchung,
i) Forschung und Entwicklung,
j) Werbung und Marktforschung,
k) Fotografie,
l) Reparatur von Telekommunikationsgeräten;
3. folgende Betriebe des Beherbergungsgewerbes:
a) Hotels, Gasthöfe und Pensionen,
b) Erholungs- und Ferienheime,
c) Jugendherbergen und Hütten,
d) Campingplätze.
Welche Investitionen werden gefördert?
Erstinvestitionen in die Anschaffung und die Herstellung von neuen, abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können mit der Investitionszulage gefördert werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Luftfahrzeuge, Personenkraftwagen und Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG). Gefördert werden auch Erstinvestitionen in Gebäuden bei der Neuerrichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte.
Welche Fördergebiete gibt es?
Fördergebiet sind die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Investitionszulage wird ausschließlich in diesen Fördergebieten gewährt.
Wo wird der Antrag auf Investitionszulage gestellt?
Der Unternehmer stellt den Antrag auf Investitionszulage beim zuständigen Finanzamt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen zusätzlich noch die Anlage KMU Investitionszulage ausfüllen. Der Antrag muss zwingend mit dem Antragsformular des jeweiligen Wirtschaftsjahres gestellt werden und vom Anspruchsberechtigtem oder dem gesetzlichen Vertreter eigenhändig unterschrieben sein.
In welcher Höhe wird die Investitionszulage ausgezahlt?
Die Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage ist die Summe aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes.
Beispiel
Im Februar 2009 wird ein Gerät zum Nettopreis von 10.000,- EUR gekauft. Bis zum Einsatz des Gerätes fallen noch 1.000,- EUR Einrichtungskosten an. Die Anschaffungskosten des Gerätes betragen 11.000,- EUR (10.000,- + 1.000,- EUR). Als KMU kann der Unternehmer den Fördersatz von 25% erhalten. Der Förderbetrag beträgt 2.750,- EUR (11.000,- x 25%).
Auszahlung der Investitionszulage
Die Investitionszulage ist nach Ablauf des Wirtschaftsjahres oder Kalenderjahres festzusetzen und innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides vom Finanzamt auszuzahlen.
Spezielle Fragen zur Gewährung der Investitionszulage beantwortet das BMF Schreiben vom 23. Juli 2009 (BStBl I S. XX) (PDF, 457 KB).
Quelle: BMF Schreiben vom 23. Juli 2009 (BStBl I S. XX)
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