Obwohl fast jeder schon einmal die Schufa-Klausel unterzeichnet hat, die letztlich nichts anderes besagt, als dass der Vertragspartner eine Schufa Auskunft einholen darf, wissen die wenigsten, welche Daten die Schufa speichert.
Schufa Daten – positiv und negativ
Zunächst einmal speichert die Schufa natürlich alle personenrelevanten Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und ähnliches. Auch die vorhergehende Anschrift wird in der Schufa gespeichert.
Des Weiteren werden Daten zur Eröffnung von Girokonten, zur Vergabe von Kreditkarten oder zur Aufnahme von Krediten gespeichert. Ebenfalls fallen erteilte Bürgschaften unter die Daten, die von der Schufa gespeichert werden, sowie die mit diesen in direkter Verbindung stehenden Daten. Damit gemeint sind vor allem die Laufzeiten von Krediten oder der Missbrauch eines Kontos. Auch eine eidesstattliche Versicherung, kurz EV, die Erzwingungshaft zur Abgabe der EV sowie die Anmeldung, Eröffnung oder Ablehnung mangels Masse eines Insolvenzverfahrens wird in der Schufa gespeichert.
Diese Daten darf die Schufa nicht speichern
Daneben gibt es Daten, die die Schufa nicht speichern darf. Hierzu zählen der Familienstand und die Vermögensverhältnisse sowie die Guthaben auf Konten und Depots. Gerade diese Daten würden jedoch von Banken und anderen Finanzdienstleistern als positive Merkmale gewertet, sofern eine Schufa Auskunft abgefragt wird.
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Quellen:
http://www.internetratgeber-recht.de/
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de
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