Eine klassische Betriebsprüfung treibt bei so manchem Unternehmer und Selbstständigen schon die Schweißperlen auf die Stirn. Doch bei einer Umsatzsteuer-Nachschau steht der Finanzbeamte unangemeldet vor der Tür um eine “Mini-Steuerprüfung” durchzuführen.
Umsatzsteuer-Nachschau: Was wird geprüft?
Grundsätzlich muss der Steuerprüfer einen bestimmten Grund haben beziehungsweise einen gezielten Sachverhalte aufklären. Er darf auch nur die geschäftlichen Räume betreten – durchsucht werden darf nichts. Auch die Privatwohnung ist tabu, sofern der Unternehmer es nicht von sich aus gestattet.
Wie der Name bereits sagt, geht es lediglich um Sachverhalte, die mit der Umsatzsteuer zu tun haben. Selbstständige sind daher verpflichtet, alle Aufzeichnungen, Bücher, Unterlagen usw. auszuhändigen, die mit der Umsatzsteuer zu tun haben. Zu allen anderen Themen muss der Unternehmer keine Auskünfte erteilen. Auch die Mitarbeiter und Angestellten darf er nicht einfach von der Arbeit abhalten und befragen.
Wer ist vor allem betroffen?
Vor allem sind neu gegründete Unternehmen und Start Up’s betroffen. Die Prüfer wollen sich vergewissern, ob die meist hohen Vorsteuerbeträge auch wirklich zutreffen. Beispielsweise wird geprüft, ob die Firma überhaupt unter der angegebenen Anschrift existiert. Auch kontrolliert der Prüfer, ob bestimmte kostenintensive Anschaffungen auch wirklich getätigt wurden. Weitere Anlässe könnten sein:
- Hohe Steuerfreie Umsätze, mehrfache Null-Meldungen oder das gänzliche Fehlen von USt-Voranmeldungen
- Sehr hohe Vorsteuer-Erstattungen
- Umsätze mit unterschiedlichen Steuersätzen
- Extreme Umsatzsteuerschwankungen
- Häufiger Wechsel des Firmensitzes oder der Branche
Manchmal passiert es, dass der Unternehmer bei einer Umsatzsteuer-Nachschau die Nerven verliert und Dinge erzählt, die ihm im Nachhinein als negativ angelastet werden. Daher sollten Unternehmer und Selbstständige dieses Thema gern im Vorfeld nochmals mit ihrem Steuerberater besprechen.
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