Die zweite Jahrhundertflut innerhalb von 11 Jahren hat erneut beträchtliche Schäden verursacht. Viele vom Hochwasser Betroffene stehen wieder vor Schäden, die ihnen die Versicherung nicht erstattet – weil sie keine haben. Aus diesem Grund wurden in den betroffenen Bunndesländern Billigkeitsrichtlinien erlassen, um den Hochwassergeschädigten zu helfen.
Privatpersonen
Laut steuernetz.de können Privatpersonen zum Beispiel Kosten für die Beseitigung der Hochwasserschäden als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Darunter fallen unter anderem auch die Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von verloren gegangenen Hausrat und anderen existenziell notwendigen Gegenständen. Voraussetzung für die Anerkennung der Steuerermäßigung durch das Finanzamt ist, dass den Steuerpflichtigen selbst kein eigenes Verschulden am Verlust des Gegenstandes trifft und dass der Schaden durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde. Bei einer Zerstörung durch Hochwasser sollten beide Punkte zutreffen und ohne weitere Nachweis durch das Amt anerkannt werden. Zu beachten ist, dass die entstandenen Aufwendungen natürlich um erhaltene Versicherungserstattungen und Hochwasserhilfen zu kürzen sind.
Unternehmen
Auch viele Unternehmen waren vom Hochwasser betroffen, einige bereits zum zweiten Mal. Ist der Warenbestand durch das Hochwasser zerstört oder unbrauchbar geworden, stellt natürlich die Neubeschaffung neuer Ware eine Betriebsausgabe dar. Ebenso können sämtliche Kosten, die zur Sanierung des Betriebsgebäudes oder zur Reparatur von Maschinen oder Geschäftsausstattung aufgewendet werden, in voller Höhe gewinnmindernd in der Einnahmeüberschussrechnung oder Gewinnermittlung berücksichtigt werden. Darüber hinaus wurden von den Finanzministerien der vom Hochwasser betroffenen Bundesländer weitere Steuererleichterungen für Unternehmer geschaffen, die nachfolgend kurz zusammengefasst sind.
Stundung
Für die bis zum 30. September 2013 fällig werdenden Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer (ggf. auch Einkommensteuer) kann ohne weitere Nachweise eine zinslose Stunden beantragt werden. Dies gilt jedoch nicht für die Lohnsteuer.
Kurzarbeitergeld
Durch das Hochwasser verursachte Arbeitsfälle kann man durch Kurzarbeitergeld überbrücken. Dies erhält man auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit.
Sonderabschreibung
Im Hochwasser vernichtete Wirtschaftsgüter müssen durch neue ersetzt werden. Ausnahmsweise kann für diese eine Sonderabschreibung von maximal 50 % vorgenommen werden (im Jahr der Anschaffung und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren, also in 2013 bis 2015).
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