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Wie die Bilanz nach HGB richtig gegliedert wird

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2022

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Die Mehrzahl der Unternehmen aller Branchen muss eine Bilanzierung durchführen. Die Bilanz basiert dabei hinsichtlich ihrer Gliederung und Inhalte auf den Grundlagen und Vorschriften, die im HGB (Handelsgesetzbuch) zu finden sind. Durch diese soll eine Vereinfachung der Lesbarkeit der Bilanz ermöglicht und realisiert werden.

Welche Inhalte muss die Bilanz aufweisen?

Die Bilanz bezieht sich inhaltlich grundsätzlich auf die finanzielle Situation eines Unternehmens, das im HGB als Wirtschaftssubjekt bezeichnet wird. Es handelt sich dabei um eine sehr kurze Gegenüberstellung von den Schulden eines Unternehmens und dessen Vermögen. Eine Bilanz setzt sich demnach immer aus Aktiva und Passiva zusammen, die in Tabellenform gegenübergestellt werden. Für die Bilanzierung ist die Kontenform von Nöten. Dabei gelten die allgemeinen Regeln der doppelten Buchhaltung oder auch Kontokorrentbuchführung.

Die Gliederung der Bilanz

Die Gliederung der Bilanz bezieht sich grundsätzlich auf den Aufbau dieser. Sie setzt sich aus zwei Bereichen zusammen. Die Mittelverwendung in einem Unternehmen wird dabei grundsätzlich auf der Seite der Aktiva dargestellt. Anhand dieser werden alle Ansprüche zusammengefasst, die das Unternehmen mit den wirtschaftlichen Mitteln erwerben konnte, die es in einem gewissen Zeitraum zur Verfügung hatte. Hingegen wird auf der Passiva Seite die Mittelherkunft zusammengefasst und als solche dargestellt. Die Passiva umfasst dabei stets die Abbildung der Finanzstruktur eines Unternehmens.

Unterschieden werden muss dabei zwischen dem Eigenkapital eines Unternehmens und dem Fremdkapital. Unter dem Eigenkapital müssen alle finanziellen Mittel verstanden werden, die mit keinem Rückzahlungsanspruch Dritter in Verbindung stehen. Grundsätzlich befinden sich nach dem HGB die Aktiva einer Bilanz auf der linken Seite und die Passiva auf der rechten. Beide Seiten müssen abschließend die gleiche Summe aufweisen, nur dann wurde eine korrekte Bilanzierung durchgeführt.

Quelle: https://www.rechnungswesen-portal.de

Bildnachweise: © GaToR-GFX/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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