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Wie ein geldwerter Vorteil richtig versteuert wird

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Ein geldwerter Vorteil ist ein Sachbezug aus einem Arbeitsverhältnis, der dem Arbeitnehmer nicht in Geld ausbezahlt wird. Bei diesem Sachbezug spricht man im Steuerrecht von einem geldwerten Vorteil.

Der Arbeitnehmer erhält für das Erbringen seiner Arbeitskraft das Entgelt nicht in Form von Geld, sondern in Form einer Sachleistung. Diese Sachbezüge können Geschäftsautos, Verbilligungen in der Kantine usw. sein. Da dies keine direkten Einnahmen sind, liegt der Gedanke nahe, dass Sachbezüge nicht versteuert werden müssen. Dem ist aber nicht so.

Die Freigrenze

Da Steuerrecht führt aus, dass eine Freigrenze zur Anwendung kommt. Liegt die Summe der Sachbezüge monatlich unter 44 Euro, so müssen sie nicht versteuert werden. Ein geldwerter Vorteil kann sich zum einen durch ein Firmenfahrzeug ergeben, zum anderen kommen aber auch ein vergünstigtes Mittagessen in der Kantine oder eine günstige Werkswohnung in Frage. Auch wenn Mitarbeiter Waren verbilligt oder kostenlos mit nach Hause nehmen dürfen, wird dies zu den Sachbezügen gerechnet.

Ist nichts im Gesetz geregelt, versteuert man die Preisdifferenz

Versteuert werden muss nur die Differenz, welche sich aus dem geldwerten Vorteil ergibt. Werden Firmenaktien an die Mitarbeiter ausgegeben, so wird die Differenz aus dem Basiswert der Aktie und dem aktuellen Kursstand berechnet. Erhält man einen Preisnachlass für ein Produkt, ergibt sich die Differenz aus dem realen Preis und dem Preisnachlass.

Klare Vorgaben im Steuerrecht gibt es bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens, für ein bezuschusstes Essen in der Kantine und für die Wohnungsnutzung. Diese Werte sind im Sozialgesetzbuch geregelt.

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Quelle: steuerberaten.de


Bildnachweise: © stokkete/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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